Tach,
heute schickt mir die Krankenkasse meines Vertrauens einen Brief mit der Mitteilung über gezahlte bzw. erstattete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für 2020. Dabei handelt es sich um Beiträge für ausländische Renteneinkünfte. Diese Beiträge werden, wenn ich das Schreiben der Krankenkasse richtig verstehe, nicht ans Finanzamt übermittelt (so wie die Beiträge zur deutschen Rente). Das heißt also, ich muss die Zahlen aus der Bescheinigung zu Fuß in die Steuererklärung übertragen? Nicht, dass ich damit überfordert wäre, aber wenn das so ist, dann bewahre ich den Brief einfach bis zur Steuererklärung auf, wenn nicht, geht er in die Tonne.
heute schickt mir die Krankenkasse meines Vertrauens einen Brief mit der Mitteilung über gezahlte bzw. erstattete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für 2020. Dabei handelt es sich um Beiträge für ausländische Renteneinkünfte. Diese Beiträge werden, wenn ich das Schreiben der Krankenkasse richtig verstehe, nicht ans Finanzamt übermittelt (so wie die Beiträge zur deutschen Rente). Das heißt also, ich muss die Zahlen aus der Bescheinigung zu Fuß in die Steuererklärung übertragen? Nicht, dass ich damit überfordert wäre, aber wenn das so ist, dann bewahre ich den Brief einfach bis zur Steuererklärung auf, wenn nicht, geht er in die Tonne.
Kommentar