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Krankenversicherung für ausländische Renten

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    Krankenversicherung für ausländische Renten

    Tach,

    heute schickt mir die Krankenkasse meines Vertrauens einen Brief mit der Mitteilung über gezahlte bzw. erstattete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für 2020. Dabei handelt es sich um Beiträge für ausländische Renteneinkünfte. Diese Beiträge werden, wenn ich das Schreiben der Krankenkasse richtig verstehe, nicht ans Finanzamt übermittelt (so wie die Beiträge zur deutschen Rente). Das heißt also, ich muss die Zahlen aus der Bescheinigung zu Fuß in die Steuererklärung übertragen? Nicht, dass ich damit überfordert wäre, aber wenn das so ist, dann bewahre ich den Brief einfach bis zur Steuererklärung auf, wenn nicht, geht er in die Tonne.

    #2
    Verstehe ich das richtig ? In die Beitragsbemessung der Beiträge deiner Krankenkasse im Inland wird deine ausländische Rente mit einbezogen ?

    Warum sollte deine Krankenkasse diese Beiträge nicht melden ? In dem Schreiben sollte ja eine Rechtsgrundlage angegeben sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Verstehe ich das richtig ?
      Gut, überredet, sieht für mich jetzt auch etwas undeutlich aus, deshalb nochmals: ich erhalte eine deutsche Rente, die KV und PV wird von der Rentenanstalt direkt abgezogen, so dass bei mir die Netto-Rente ankommt. Außerdem kriege ich noch eine ausländische Rente, auf die hat die Rentenanstalt natürlich keinen Zugriff, so dass die Krankenkasse von mir eine Information erhält über die Höhe der Rente, und dann wird monatlich der Betrag für die KV und PV eingezogen. Besser kann ich es nicht erklären, ich hoffe, es ist deutlich so.

      Ich sehe gerade noch einen Absatz, vielleicht macht der das Ganze deutlicher. Die KK schreibt u. a.: "...Diese Bescheinigung weist nur die Beiträge auf, die Sie als Selbstzahler entrichtet oder erstattet bekommen haben. Sofern Sie als ... Rentner pflichtversichert sind, werden die einbehaltenen Beiträge direkt ... an die Finanzverwaltung übermittelt." Die für mich entscheidenden Wörter habe ich fett markiert.
      Zuletzt geändert von ; 06.02.2021, 19:00.

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        #4
        Diese Bescheinigung weist nur die Beiträge auf, die Sie als Selbstzahler entrichtet oder erstattet bekommen haben.
        Das sind aber meines Erachtens die Beiträge für deine Auslandsrente. Die Beitragsanteile, die von deiner deutschen Rente einbehalten

        werden, sind in der Bescheinigung der Rentenversicherung enthalten, die werden ja auch bei der Rentenzahlung einbehalten.

        Wenn du nicht den Bescheinigungsabruf nutzt, musst du die bescheinigten KV- und PV-Beiträge extern addieren, da die Zeilen 16

        und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand bei Mein ELSTER nicht dupliziert werden können. Wenn du den Bescheinigungsabruf nutzt, solltest du

        zur Kontrolle ebenfalls extern addieren. Da gab es nämlich früher immer Fehler in Mein ELSTER, wenn Bescheinigungen von verschiedenen

        Trägern kamen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das sind aber meines Erachtens ...
          Klar, soweit hatte ich das auch verstanden.
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn du den Bescheinigungsabruf nutzt, solltest du zur Kontrolle ebenfalls extern addieren ...
          Hatte ich ohnehin vor.
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          In dem Schreiben sollte ja eine Rechtsgrundlage angegeben sein.
          Ich glaube, das ist des Rätsels Lösung. Die KK schreibt: "...im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur KV und PV als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist die elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung..." Das habe ich bisher so verstanden, dass ich die Beiträge an die Finanzverwaltung übermitteln muss. Wahrscheinlich ist es aber so gemeint, dass die KK das tut. Der langen Rede kurzer Sinn, ich muss die KK am Montag anrufen.

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            #6
            Der langen Rede kurzer Sinn, ich muss die KK am Montag anrufen.
            Dafür sehe ich keinen Bedarf. Natürlich ist die Krankenkasse selbst gemeint, die ist zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung verpflichtet.

            Als Rentner dürftest du deine Steuererklärung auch auf Papier abgeben, da müsstest du diese sog. e-Daten seit 2019 nicht einmal eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              ...die Krankenkasse ... zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung verpflichtet.
              Ach, das wusste ich nicht, Danke für den Hinweis. Die Formulierung der KK in ihrem Brief ist für mich nicht eindeutig, da war ich schon sehr unsicher.
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Als Rentner dürftest du deine Steuererklärung auch auf Papier abgeben
              Nee, nee, lass mal sitzen, ich mache seit mehreren Jahren meine Steuern mit MEIN ELSTER, und auch wenn der eine oder andere Teilnehmer in diesem Forum das schon mal anders sieht, komme ich sehr gut damit zurecht. Ich muss seit einigen Jahren meine Einkünfte aus NL (früher Gehalt, jetzt Rente) auch in NL erklären, mittlerweile ist die deutsche Steuererklärung nicht mehr umständlicher als die niederländische, und das heißt schon was.

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                #8
                Nee, nee, lass mal sitzen, ich mache seit mehreren Jahren meine Steuern mit MEIN ELSTER
                Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden, auch wenn sich viele Zwangsumsteiger, die von ElsterFormular kommen, mit Mein ELSTER schwer tun.

                Die Krankenkassen formulieren da manchmal etwas umständlich, weil sie glauben, sie müssten sich gegenüber den Versicherten rechtfertigen, dass

                sie deren Beitragzahlungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Das ist in § 10 Abs. 2b EStG so geregelt und damit hat sich das..

                Das hat ja für die Versicherten keinen Nachteil, diese Sonderausgaben wirken sich bekanntlich steuermindernd aus.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die Krankenkassen formulieren da manchmal etwas umständlich, weil sie glauben, sie müssten sich gegenüber den Versicherten rechtfertigen
                  Nett gesagt, umständlich, warum schreiben sie nicht einfach, dass sie zur Übermittlung verpflichtet sind? Das ist eindeutig und wenig geeignet, noch weitere Rückfragen zu provozieren. So, wie das in meinem Brief steht, lese ich erstmal nur von der Voraussetzung der elektronischen Übermittlung. Was da nicht steht, ist, erfüllt die KK diese Voraussetzung, oder, wie in diesem Fall, ist sie sogar verpflichtet? Gut, lassen wir es dabei, Du hast mir sehr geholfen, und das ist die Hauptsache. Vielen Dank nochmals.

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                    #10
                    Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
                    Nett gesagt, umständlich, warum schreiben sie nicht einfach, dass sie zur Übermittlung verpflichtet sind? Das ist eindeutig und wenig geeignet, noch weitere Rückfragen zu provozieren. So, wie das in meinem Brief steht, lese ich erstmal nur von der Voraussetzung der elektronischen Übermittlung.
                    Ich habe einen fast wortgleichen Text von meiner KK bekommen. Lies Dir das noch einmal komplett durch. Bei mir lief es nämlich darauf hinaus, dass sie nur meine Steuer-ID haben wollten, um die Daten dann korrekt elektronisch übermitteln zu können.

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                      #11
                      Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
                      Bei mir lief es nämlich darauf hinaus, dass sie nur meine Steuer-ID haben wollten, um die Daten dann korrekt elektronisch übermitteln zu können.
                      Je länger ich drüber nachdenke, desto mehr frage ich mich, ob sie die Steuer ID haben oder nicht. Eigentlich können sie die nicht haben, deshalb bin ich sehr geneigt, Deiner Bemerkung zuzustimmen. Kurz und gut, ich habe jetzt eine Mail zur KK geschickt, sie sollen mir genauer sagen, ob sie elektronisch übermitteln und wann das erfolgt. Ich bin gespannt.

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                        #12
                        Meine Krankenkasse übermittelt die Beitragsbescheinigungen seit vielen Jahren unter Angabe meiner persönlichen ID, anders ist das ja gar nicht möglich.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          unter Angabe meiner persönlichen ID, anders ist das ja gar nicht möglich.
                          Klar, die Frage ist nur, haben sie meine Steuer ID? Bewusst mitgeteilt habe ich die ID der KK nicht, wie war das bei Dir, haben die irgendwann gefragt? Oder kriegen sie die auf irgendwelchen Wegen automatisch?

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                            #14
                            wie war das bei Dir, haben die irgendwann gefragt?
                            Nach meiner Erinnerung haben im Jahr 2011, (so ganz genau weiß ich das nicht mehr), die IDs abgefragt und zwar nicht nur meine eigene,

                            sondern auch die ID meiner Ehefrau und auch die IDs der damals noch teilweise über mich versicherten Kinder
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Nach meiner Erinnerung ... im Jahr 2011
                              Danke für Deine Rückmeldung. Ich habe zwischenzeitlich mal nachgesehen, in den letzten 2 Jahren, also in der Zeit, in der das mit der KV für ausländische Renten angefangen hat, haben sie von mir nichts gekriegt. Also, doch erst abwarten, was sie auf meine Mail antworten.

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