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Gefundene Fehler und Konflikte Anlage V

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    Gefundene Fehler und Konflikte Anlage V

    Hallo zusammen,

    ich habe über Google und im Forum versucht eine Fehler Analyse zu machen komme aber auf keinen Grünen Zweig!
    Ich mache online Elster Steuererklärung für 2019 und habe soweit alles ausgefüllt was mich betrifft.
    Im Forum habe ich nur Fehler Analyse Anlage AV gefunden nichts für Anlage V.

    Bei der Überprüfung kommt:

    Gefundene Fehler und Konflikte

    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V wurden jedoch Eintragungen zu den Einkünften der Ehefrau / von Person B getätigt.

    Mögliche Fehlerquellen
    • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
      • 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)
      • 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart
    Jedoch habe ich in Anlage V keinen Punkt finden können wo ich evtl was eingetragen hab zu Person B .

    Noch zur Info:
    • Hauptvordruck
    • Anlage AV
    • Anlagen Kind
    • Anlage N
    • Anlage V
    • Anlage Vorsorgeaufwand

    Hoffe es kann mir jemand weiter helfen.

    Mit freundlichen Grüßen


    #2
    Hast du in der Anlage V vermietete Objekte erklärt oder nur Anteile an Einkünften oder beides ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Habe bei Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,2,3,5 & 8 ausfüllen müssen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Ronny Beitrag anzeigen
        Ich mache online Elster Steuererklärung
        Du bist hier allerdings im Unterforum zu ElsterFormular. Mit ElsterFormular macht man die Erklärung offline und sendet sie dann übers Netz.

        Kommentar


          #5
          Ich hab's mir jetzt doch mal angeguckt: in ElsterFormular können in der Anlage V die Zeilen 1-3 gar nicht ausgefüllt werden (siehe Screenshot). In Mein Elster sind die Zeilen gar nicht vorhanden.

          V Zeilennummern.PNG

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Du bist hier allerdings im Unterforum zu ElsterFormular. Mit ElsterFormular macht man die Erklärung offline und sendet sie dann übers Netz.
            Damit mögen Sie vielleicht recht haben, wie Sie aber sehen ist dies mein dritter Beitrag erst!

            Was hat ihr Zitat mit meiner Frage jetzt zu tun?

            Kommentar


              #7
              Zitat von Ronny Beitrag anzeigen
              Was hat ihr Zitat mit meiner Frage jetzt zu tun?
              Ich hätte den Fehler gern nachgestellt.

              Vielleicht klärst Du uns ja noch über die von Dir verwendete Anwendung auf. Ich find's grundsätzlich schon gut, wenn man Hilfe sucht, dass man auch Informationen bietet.

              Kommentar


                #8
                Bei ElsterFormular gibt bzw. gab es auch nicht so viele Unterseiten.

                Angaben zur Ehefrau / Person B kann man nur auf Seite 3 der Anlage V machen. Auch ein Nullwert wäre ein unzulässiger Eintrag.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Elster.png
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Ich hab's mir jetzt doch mal angeguckt: in ElsterFormular können in der Anlage V die Zeilen 1-3 gar nicht ausgefüllt werden (siehe Screenshot). In Mein Elster sind die Zeilen gar nicht vorhanden.

                  V Zeilennummern.PNG

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                    #10
                    Dass du das falsche Unterforum gewählt hast und deshalb Aussagen wie :

                    Habe bei Anlage V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,2,3,5 & 8 ausfüllen müssen.
                    nicht verstanden werden, zumindest nicht auf Anhieb, sollte dir klar sein. Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER.

                    Eine Antwort zu der möglichen Fehlerursache bei Mein ELSTER habe ich schon gegeben.



                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ach so, Seiten sind gemeint, nicht Zeilen. Und es wird Mein Elster verwendet. Dort hat die Anlage V erstmal 3 Seiten, solange man sich auf der höchsten Ebene befindet.
                      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                      Diese Galerie hat 1 Bilder

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                        #12
                        Um ein Objekt zu erklären, muss man 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufrufen, dort werden die vielen Teilseiten dann schon angezeigt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Bei ElsterFormular gibt bzw. gab es auch nicht so viele Unterseiten.

                          Angaben zur Ehefrau / Person B kann man nur auf Seite 3 der Anlage V machen. Auch ein Nullwert wäre ein unzulässiger Eintrag.

                          Vielen Dank Charie24, Anlage V Punkt 3 (Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte) Zeile 24 hat sich bei 121 eine 0 eingeschlichen. So oft drüber geschaut und dennoch die "0" Übersehen!

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