Hallo zusammen,
auf meiner Lohnsteuerabrechnung für 2020 ist der Großbuchstabe M vermerkt. Ich hatte Geschäftsreisen und habe die Verpflegungspauschalen ersetzt bekommen. Da gab es teilweise Abzüge, da in den Hotelkosten Frühstück enthalten war. Ich denke, dass ist der Grund für den Großbuchstaben M.
Die Pauschalen sind allerdings nicht in der Lohnsteuerabrechnung enthalten, ich hätte sie in Zeile 20 erwartet. Ist das so richtig oder ein Fehler vom Arbeitgeber?
Und muss ich die Reise bzw. die Pauschalen in der Steuererklärung in Anlage N auf Seite 15 und/oder 16 angeben? Das wäre ja eine Nullnummer und hätte keine Auswirkung, da der AG 100% steuerfrei ersetzt hat bzw. die (gekürzten) Pauschalen gezahlt hat.
Viele Grüße
auf meiner Lohnsteuerabrechnung für 2020 ist der Großbuchstabe M vermerkt. Ich hatte Geschäftsreisen und habe die Verpflegungspauschalen ersetzt bekommen. Da gab es teilweise Abzüge, da in den Hotelkosten Frühstück enthalten war. Ich denke, dass ist der Grund für den Großbuchstaben M.
Die Pauschalen sind allerdings nicht in der Lohnsteuerabrechnung enthalten, ich hätte sie in Zeile 20 erwartet. Ist das so richtig oder ein Fehler vom Arbeitgeber?
Und muss ich die Reise bzw. die Pauschalen in der Steuererklärung in Anlage N auf Seite 15 und/oder 16 angeben? Das wäre ja eine Nullnummer und hätte keine Auswirkung, da der AG 100% steuerfrei ersetzt hat bzw. die (gekürzten) Pauschalen gezahlt hat.
Viele Grüße
Kommentar