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Großbuchstabe M

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    Großbuchstabe M

    Hallo zusammen,

    auf meiner Lohnsteuerabrechnung für 2020 ist der Großbuchstabe M vermerkt. Ich hatte Geschäftsreisen und habe die Verpflegungspauschalen ersetzt bekommen. Da gab es teilweise Abzüge, da in den Hotelkosten Frühstück enthalten war. Ich denke, dass ist der Grund für den Großbuchstaben M.

    Die Pauschalen sind allerdings nicht in der Lohnsteuerabrechnung enthalten, ich hätte sie in Zeile 20 erwartet. Ist das so richtig oder ein Fehler vom Arbeitgeber?
    Und muss ich die Reise bzw. die Pauschalen in der Steuererklärung in Anlage N auf Seite 15 und/oder 16 angeben? Das wäre ja eine Nullnummer und hätte keine Auswirkung, da der AG 100% steuerfrei ersetzt hat bzw. die (gekürzten) Pauschalen gezahlt hat.

    Viele Grüße

    #2
    Ist das so richtig oder ein Fehler vom Arbeitgeber?
    Das ist schwer zu sagen. Es gibt da nämlich für AG eine Befreiungsmöglichkeit.

    Und muss ich die Reise bzw. die Pauschalen in der Steuererklärung in Anlage N auf Seite 15 und/oder 16 angeben? Das wäre ja eine Nullnummer und hätte keine Auswirkung,
    da der AG 100% steuerfrei ersetzt hat bzw. die (gekürzten) Pauschalen gezahlt hat.
    Wenn M in der Lohnsteuerbescheinigung steht, würde ich die Auswärtstätigkeiten erklären, auch wenn das ein Nullsummenspiel ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für deine Antwort.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist schwer zu sagen. Es gibt da nämlich für AG eine Befreiungsmöglichkeit.
      Ok, ich als AN gehe aber davon aus, dass das so richtig ist und hinterfrage nicht, korrekt?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn M in der Lohnsteuerbescheinigung steht, würde ich die Auswärtstätigkeiten erklären, auch wenn das ein Nullsummenspiel ist.
      Reichen da die Pauschalen auf Seite 16 der Anlage N oder muss ich auch Seite 15 ausfüllen?

      Kommentar


        #4
        Reichen da die Pauschalen auf Seite 16 der Anlage N oder muss ich auch Seite 15 ausfüllen?
        Meines Erachtens reicht Seite 16, die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung sind dort in Zeile 70 zu erfassen.

        Ob dein AG von den Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto befreit ist und deshalb unter Nummer 20 kein Wert steht, musst du nicht hinterfragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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