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    Anlage Unterhalt Fehlermeldung

    Hallo Liebe Mitnutzer

    Ich habe in der Anlage Unterhalt meine Lebensgefährtin eingetragen, die mit in meinem Haushalt lebt und wegen Bedarfsgemeinschaft und meinem Einkommen kein Anspruch auf Leistungen hat.
    Das hat in der Steuererklärung 2019 super geklappt.

    Nun haben wir im November letzten Jahres geheiratet. Ich habe also Zusammenveranlagung und meine Frau im Mantelbogen eingetragen und in der Anlage Unterhalt alles fein säuberlich bis Oktober eingetragen (den Pauschbetrag für Unterhalt + von mir bezahlte Krankenkassenbeiträge).

    beim Prüfen erscheint nun diese Fehlermeldung:

    Bei den Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen ist die Identifikationsnummer der ersten unterstützten Person identisch mit der Identifikationsnummer der steuerpflichtigen Person / des Ehemannes / der Person A oder der Ehefrau / Person B. Da die Identifikationsnummern personenbezogen eindeutig vergeben werden, ist dies unzulässig. Bitte prüfen Sie die Angaben (1. Anlage Unterhalt).

    Ja liebes Elster es sind ein und die selbe Person und unterschiedliche Zeiträume
    Zuletzt geändert von Calia; 08.02.2021, 10:56.

    #2
    Hallo,

    die Anlage U ist falsch.
    Die Anlage heisst: Unterhalt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Sorry mein Fehler ich meinte natürlich die Anlage Unterhalt.

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        #4
        Ihr könnt nicht im gleichen Jahr über die Zusammenveranlagung den doppelten Grundfreibetrag beanspruchen und für die

        Ehefrau für die Zeiträume vor der Heirat Unterhaltsleistungen geltend machen. Das sind keine unterschiedlichen Zeiträume,

        der Grundfreibetrag ist ein Jahreswert, der wird nicht monatsweise gewährt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es geht doch nicht darum beides gleichzeitig zu beanspruchen. Natürlich habe ich nicht den Gesamten Betrag von 9408 Euro angegeben. Durch 12 geteilt mal 10 genommen und den Betrag dort eingetragen.

          Meine Schwester hat 2016 ihre Steuererklärung genau so ausgefüllt da sie in dem Jahr den selben Fall hatte und damals hat das Programm nicht gemeckert und auch bei der Abgabe der Belege wurde nichts beim Finanzamt bemängelt.

          Und selbst wenn ich den Pauschalbetrag weglasse weil das Finanzamt dann fürs ganze Jahr rückwirkend uns wie verheiratet berechnet habe ich ja trotzdem bis 15.11. 2020 die Kosten für die Krankenversicherung getragen.

          Wo trage ich die denn stattdessen ein?

          LG

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            #6
            Die Kosten der Krankenversicherung erklärst du in der Anlage Vorsorgeaufwand bei der Ehefrau, da gehören die Beiträge bei Zusammenveranlagung

            nämlich hin. Die 9.408 € für die Ehefrau werden beim Splittingtarif automatisch berücksichtigt, die sind nämlich in den Tarif eingearbeitet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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                #8
                Also noch einmal ganz eindeutig: Die zusammenveranlagung selbst bei einer Hochzeit am Sylvesterabend gilt (rückwirkend) für das komplette Jahr, somit kann für die Zusammenveranlagten untereinander nicht für einen einzigen Tag Unterhalt angesetzt werden, die Anlage Unterhalt ist hier komplett "böse".
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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