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Anlage L

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    Anlage L

    Hallo, komme nicht in der Anlage L weiter.
    Habe vom Wirtschaftsjahr 1.07.-30.06. auf Kalenderjahr umgestellt.
    Wie und wo kann ich jetzt die Einnahmen für das Kalenderjahr eingeben.
    Es gibt mir immer letzten Halbjahr den Gewinn an.
    Danke für eure Hilfe.

    #2
    Mit welchem Programm, welcher Anwendung erstellst du denn die Einkommensteuererklärung und für welches Jahr ?

    Du schreibst hier unter Allgemein und Projekt, da wissen wir das nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hier im Elster mache ich schon seit Jahren meine Einkommensteuererklärung, bin hier neu.

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        #4
        Hier im Elster mache ich schon seit Jahren meine Einkommensteuererklärung
        ElStEr ist die Abkürzung für die elektronische Steuererklärung, sonst sagt das nichts aus.

        Arbeitest du mit der Webanwendung Mein ELSTER ? Ich habe außerdem nach dem Jahr gefragt, um das es geht.

        Zusätzlich frage ich jetzt noch nach der Art der Gewinnermittlung ? Bilanz / EÜR oder 13a ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Mein ELSTER - EÜR - 2020

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            #6
            Ab wann genau hast du auf das Kalenderjahr umgestellt. § 8c Abs. 2 Satz 2 EStDV hast du bei der EÜR beachtet ?

            https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__8c.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Vielen Dank hat sich erledigt.

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                #8
                Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
                Vielen Dank hat sich erledigt.
                Und wo lag der Fehler? Anfragen zur Anlage L sind zwar selten, dennoch sind Rückmeldungen für das Forum immer hilfreich
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Also, wir haben eine Landwirtschaft die war im Wirtschaftsjahr, wurde umgestellt auf Kalenderjahr , Nun wurde ein überlanges Wirtschaftsjahr mit 18 Monaten gemacht (wurde mit Finanzamt besprochen, sonst darf man das nicht )
                  6 Monate gehen dann zu 2019 und 12 Monate im neuen Kalenderjahr also 2020.
                  Anlage L ist für Landwirtschaft und im Wirtschaftsjahr nimmt man jeweils von einen Kalenderjahr den halben Gewinn, das ist dann der Gewinn vom Wirtschaftsjahr.
                  Habe jetzt einfach in Anlage L den ganzen Gewinn in 2020 eingesetzt und nicht aufgeteilt.
                  Werde aber doch nochmal das Finanzamt anrufen ( das mögen sie aber nicht so).
                  Steuerberater geben ja nur Auskunft, wenn du zahlst auch wenns nur eine Frage ist.

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                    #10
                    6 Monate gehen dann zu 2019 und 12 Monate im neuen Kalenderjahr also 2020.
                    So würde ich das auch sehen. Für mich wäre die Aufteilung des auf 18 Monate verlängerten Wirtschaftsjahrs dann logischerweise

                    ein Drittel des Gewinns auf 2019 und zwei Drittel des Gewinns auf 2020.

                    Steuerberater, die sich mit der Landwirtschaft wirklich auskennen, muss man auch erst finden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Da ich jetzt schon seit 1996 selber die Einkommen-Steuer in unseren Betrieb mache und auch schon eine Steuerprüfung bestanden habe, gibt es aber jedes Jahr immer mal was neues, was zu beachten ist . Das nennt man dann Steuererleichterung.
                      Danke nochmals für ihre Zeit.

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                        #12
                        Das Problem ist doch nicht wegen einer Änderung durch die Verwaltung passiert, sondern weil Ihr nach 14 Jahren den Sachverhalt geändert habt (Umstellung des Wirtschaftsjahres). Oder habe ich das jetzt falsch verstanden ?
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Oder habe ich das jetzt falsch verstanden ?
                          Natürlich nicht ! Die Umstellung auf das Kalenderjahr ist aufgrund der Änderung von § 8c EStDV inzwischen allen landwirtschaftlichen Betrieben erlaubt,

                          früher durften nur Gartenbaubetriebe und reine Forstbetriebe das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr wählen. In dem Punkt haben sich die Vorschriften

                          Mitte 2020 natürlich geändert, wobei die Umstellung auf das Kalenderjahr nach wie vor freiwillig erfolgt. Neu ist es trotzdem.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Steuerberater, die sich mit der Landwirtschaft wirklich auskennen, muss man auch erst finden.
                            Ich denke (heißt also ich weiß es nicht wirklich) dass das über den Bauernverband möglich sein sollte.

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                              #15
                              Ich denke (heißt also ich weiß es nicht wirklich) dass das über den Bauernverband möglich sein sollte.
                              Prinzipiell schon, der Bauernverband unterhält sog. Buchstellen, die sich als Selbsthilfeeinrichtung speziell um Landwirte kümmern.

                              Bei denen habe ich aber auch schon erlebt, dass die bei komplizierteren Sachverhalten durchaus mal überfordert waren. Die Arbeit

                              in den Beratungsstellen vor Ort wird in der Praxis nämlich weitgehend von Steuerfachangestellten erledigt.

                              https://www.bubbv.de/unternehmen/
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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