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Umsatzsteuervoranmeldung für Leistungen in die Schweiz

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    Umsatzsteuervoranmeldung für Leistungen in die Schweiz

    Hallo liebe Community

    Ich betreue ausschliesslich Kunden in der Schweiz und muss nun die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Ich habe die Erlöse in der Kennziffer 48 eingetragen. Nun sagte man mir beim Finanzamt, dass dieses falsch sei und ich die Erlöse in der Kennzahl 41 eintragen muss. Bei der Kennziffer 41 handelt es sich lt. Bundeszentramt für Steuer aber um innergemeinschaftliche Lieferungen. Das trifft auf die Schweiz ja nicht zu.

    In welcher Kennziffer muss ich die Erlöse nun eintragen?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse
    Norman

    #2
    Du schreibst im Unterforum für ElsterFormular, da kannst du gar nichts eintragen, die Software stand schon 2020 nicht mehr zur Verfügung.

    Geht es um die Voranmeldung für Januar 2021 ? Verwendest du die Webanwendung Mein ELSTER ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort, Charlie24

      Es geht v.a. um die Anmeldungen Oktober - Dezember 2020.
      Ich habe vom Bundeszentralamt für Steuern eine Erinnerung erhalten betreffend "Zusammenfassender Meldung".
      Ich habe dort angerufen und gesagt, dass ich ausschliesslich Kunden in der Schweiz habe und mir das hier ansässige Finanzamt erklärt hat, dass ich solche Leistungen im Feld 41 einzutragen habe. Lt. Bundeszentrale für Steuer wäre dies aber falsch, da Schweiz kein EU-Mitglied ist.
      Und nun bin ich überfragt Die einen sagen so, die anderen so.

      Ich nutze die Webanwendung Mein Elster. Sorry, wenn das Thema hier nicht korrekt gepostet wurde.

      LG
      Norman

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        #4
        Hallo Norman,
        du erbringst ja eine sonstige Leistung und das hat nichts mit innergemeinschaftlichen Lieferun gen zu tun.
        Schaul mal die Kennziffer 21 an in der Voranmeldung ->Nicht steuerbare sontige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG, diese Eintragungen erfordern auch eine zusammenfassende Meldung.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Ich kanns jetzt nur am Papierformular zeigen. Sonstige Leistungen in die Schweiz sind Zeile 41, Kennziffer 45:

          elster61.png

          Obacht: Ab 2021 ändert sich das USt-VAM-Formular grundlegend, so dass völlig andere Zeilennummern verwendet werden. Die Kennziffern bleiben aber gleich!

          Kommentar


            #6
            Lieber mhanft
            Vielen Dank für die Antwort. Ich habe das jetzt mal "auf blauen Dunst" genau so eingetragen, wie Du geschrieben hast. Mal schauen, ob es nun so stimmt.
            Herzlichen Dank an alle.

            LG
            Norman

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              #7
              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              du erbringst ja eine sonstige Leistung
              Woher wusstest Du das?

              Kommentar


                #8
                du erbringst ja eine sonstige Leistung
                Du schließt das aus der Formulierung " Ich betreue ...", nehme ich an ?

                Da die Schweiz nicht zur EU gehört, würde ich eher für die Kennzahl 45 plädieren.

                Falls es sich doch um Ausfuhrlieferungen handeln sollte, wäre die Kennzahl 43 richtig.

                Eine ZM ist nach meiner Kenntnis in beiden Fällen nicht zu erstellen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Super, jetzt bin ich beruhigt. Vielen Dank
                  Hätte ich gleich schreiben können: ich erbringe eine Beratungsdienstleistung für Schweizer Kunden.
                  Super, dass es dieses Forum gibt. Hat mir sehr geholfen!!

                  LG
                  NOrman

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Eine ZM ist nach meiner Kenntnis in beiden Fällen nicht zu erstellen.
                    Genau, so isses

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