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ELSTER-Berechnung weist extrem hohe Nachzahlung aus

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    ELSTER-Berechnung weist extrem hohe Nachzahlung aus

    Hallo zusammen,

    Habe meIne Daten alle eingepflegt und eine Steuerberechnung vorgenommen. Danach weist nun das Programm aus, dass ich über 3000 Euro nachzahlen müsste, 2000 allein an EStG. Das, obwohl ich in Steuerklasse 1 bin, keine Freibeträge hatte und so vom Lohn der normale Satz veranlagt und durch den Arbeitgeber abgeführt wurde. Kann das sein? Und wenn ja, kann das allein dadurch passieren, dass ich im Veranlagungszeitraum aus der Kirche ausgetreten war? Das würde zumindest die vermutlich falsch prognostizierte Nachzahlung von 1000 Euro an Kirchensteuer erklären, aber nicht die 2000 Euro Nachzahlung allein an Einkommensteuer, oder? Meine Werbungskosten in Anlage N betrugen auch über 3000 Euro. Da müsste doch eigentlich eine Erstattung drin sein, oder?
    Oder habe ich irgendwo was falsch eingetragen im Formular?
    Vielen Dank für eure Antworten.

    #2
    Die Anlage Vorsorgeaufwand hast du ausgefüllt ? Dir ist bekannt, dass ein Minuszeichen in der Zeile verbleibende Beträge eine Erstattung bedeutet ?

    Den unterjährigen Kirchenaustritt hast du im Hauptvordruck auf Seite 10 erfasst ?

    Hier im Unterforum für das Anwenderforum ist das Thema falsch platziert. Ich verschiebe es nach Mein ELSTER.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      Vielen Dank für deine Antwort. Den Kichenaustritt habe ich in dem Formular erfasst, in dem ich die kirchensteuerpflicht für jeden Monat erfassen musste.
      Bei der Prüfung und Berechnung der Steuern steht Nachzahlung vor den Beträgen, die ohne Minuszeichen ausgewiesen sind.
      Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich gefüllt, für diese Aufwendungen wird der maximal Wert von 1900 an- bzw. abgesetzt.

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        #4
        Hallo,

        Kann das sein?
        Nein, das kann nicht sein.

        Kannst du mal etwas konkretere Daten nennen?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          ... für diese Aufwendungen wird der maximal Wert von 1900 an- bzw. abgesetzt.
          Zumeist sind doch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung schon höher,

          außerdem sprechen deine Werbungskosten von über 3.000 € eindeutig gegen eine Nachzahlung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Lohnersatzleistungen ? Renten ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Also ich habe keine Lohnersatzleistungen und auch keine Renten, auch sonst keine weiteren Einnahmen, nur Brutto-Arbeitslohn von rund 68 TEUR, Steuerklasse 1, Kirchensteuerpflicht bis einschließlich Juni 2020, keine Freibeträge, die vorgetragen waren. Abgesetzt werden die Vorsorgeaufwendungen, ein paar Sonderausgaben, wie Arzneimittel und Brille, Spenden und Beiträge, und AN-Werbungskosten für Homeoffice-Einrichtung und -Betrieb, Büroausstattung und Arbeitsmittel usw. insgesamt in Höhe von 3.000 EUR. Reine Lohnsteuern wurden gut 15 TEUR abgeführt und nach der ELSTER-Prognose wurden nun über 17 TEUR berechnet, macht 2000 EUR Nachzahlung, plus Kirchensteuer 1000, weil das System wohl für das ganze Jahr die Kirchensteuer berechnet (1.500 EUR) und nur 500 EUR vom Lohn einbehalten wurden. Unterm Strich (ohne Soli) machte das eine Nachzahlung von 3.000 EUR, was ich angesichts der Absetzungsbeträge nicht verstehen kann.

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                #8
                Der Lohnsteuerabzug war jedenfalls nicht zu niedrig, so dass die Nachzahlung nicht erklärlich ist.

                Deine Krankenversicherungsbeiträge müssen weit über 1.900,00 € liegen, du liegst doch über der Pflichtversicherungsgrenze.

                Hast du die auch wirklich erklärt ? Bist du freiwillig in der GKV versichert ? Wenn ja, bist du Firmenzahler oder Selbstzahler ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Ich danke euch für eure Tipps. Bin danach dem Fehler auf die Spur gekommen. Habe die vorläufige Berechnung mit dem Steuerbescheid im letzen Jahr verglichen und dadurch fiel mir auf, dass zu wenig Vorsorgeaufwendungen abgezogen wurden. Nach dem Durchgehen des Formulars konnte ich dann feststellten, dass die ganzen SV-Beiträge nicht erfasst waren, obwohl ich sie definitiv von der Lohnsteuerbescheinigung schon übertragen hatte. Hab dann das ganze nochmal gemacht und gespeichert, Nun ist es plausibler, eine Erstattung von über 800 EUR. So war es sonst auch ungefähr. Das neue Online-Elster hat so seine Tücken. Trotzdem vielen Dank.

                  PS: Bin GKV freiwillig und Firmenzahler

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                    #10
                    Dann waren wir ja eigentlich von Anfang an auf der richtigen Spur. Mit Bescheinigungsabruf wäre es natürlich besser gegangen,

                    aber der funktioniert für 2020 im Moment ja leider nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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