Unterhalt

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  • TANK
    Neuer Benutzer
    • 12.02.2021
    • 11

    #1

    Unterhalt

    Hallo zusammen, ich weiss nicht, ob ich hier im richtigen Bereich bin, (bin ganz neu hier).
    Ich habe eine Frage zum Unterhalt. Ich habe drei Jungs, die studieren. Die erste unterstützte Person kann ich eintragen, die 2. und 3. unterstützte Personen haben die gleichen Daten,
    da erscheint aber jeweils ein roter Kasten als Fehler. Ich sitze schon seit Stunden und versuche durch Neueintrag es hinzubekommen. Danke für eure Hilfe.
  • TANK
    Neuer Benutzer
    • 12.02.2021
    • 11

    #2
    Hallo zusammen, ich weiss nicht, ob ich hier im richtigen Bereich bin, (bin ganz neu hier).
    Ich habe eine Frage zum Unterhalt. Ich habe drei Jungs, die studieren. Die erste unterstützte Person kann ich eintragen, die 2. und 3. unterstützte Personen haben die gleichen Daten,
    da erscheint aber jeweils ein roter Kasten als Fehler. Ich sitze schon seit Stunden und versuche durch Neueintrag es hinzubekommen. Danke für eine Hilfe.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Die erste unterstützte Person kann ich eintragen, die 2. und 3. unterstützte Personen haben die gleichen Daten,
      Das verstehe ich jetzt nicht. Die haben doch unterschiedliche Vornamen und unterschiedliche IDs.

      Sind die wirklich alle schon älter als 25 ? Unterhalt kann nur abgesetzt werden, wenn kein Kindergeldanspruch besteht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Hm, bisschen genauer geht es nicht?
        Veranlagungszeitraum (insbesondere, wenn wirklich ElsterFormular verwendet wird, das 2020 nicht kann)?
        Was sagt die Fehlermeldung?
        Warum haben alle drei die gleichen Daten? Sind es Drillinge?
        Leben alle im gleichen Haushalt?
        Besteht für alle drei kein Kindergeldanspruch mehr?

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Zitat von TANK Beitrag anzeigen
          die 2. und 3. unterstützte Personen haben die gleichen Daten
          Drillinge?

          Zitat von TANK Beitrag anzeigen
          jeweils ein roter Kasten als Fehler
          Solche Fehlermeldungen ohne jeglichen Text sind schwer zu beurteilen.

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          • TANK
            Neuer Benutzer
            • 12.02.2021
            • 11

            #6
            Hallo multi, nein alle Daten sind unterschiedlich, sie wohnen ja auch woanders, aber die Höhe des Unterhalts ist identisch.
            Eine person bekommt kein Kindergeld mehr, die beiden anderen Kinder noch.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Ich habe die Doppeleinträge jetzt mal zusammengeführt. Es steht noch eine Antwort zur verwendeten Anwendung aus,

              dann kann man das Thema ggf. in das richtige Unterforum verschieben.

              Für die zwei Kinder mit Kindergeldanspruch kann kein Unterhalt geltend gemacht werden, damit dürfte sich die Frage erledigt haben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4268

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Für die zwei Kinder mit Kindergeldanspruch kann kein Unterhalt geltend gemacht werden, damit dürfte sich die Frage erledigt haben.
                Und selbst wenn nicht, wäre je unterstütztem Haushalt eine eigene Anlage Unterhalt auszufüllen, so dass auch dann weder eine 2. oder 3. unterstützte Person auftauchen dürfte. Und womöglich ist das der Fehler, denn vorher wird ja die Zahl der Bewohner je Haushalt abgefagt, und ein Einpersonenhaushalt mit drei unterstützten Personen ist schwierig.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45933

                  #9
                  Und womöglich ist das der Fehler,
                  Sicher führt der Versuch, drei unterstützte Haushalte in einer Anlage Unterhalt zu erklären, zu dem Fehler. Aber es bleibt ja nur ein Haushalt übrig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  • TANK
                    Neuer Benutzer
                    • 12.02.2021
                    • 11

                    #10
                    ja richtig, 2 Kinder haben Kindergeldanspruch, aber eines war ab März aus dem Kindergeldanspruch raus.
                    Lässt sich das dann ab April extra angeben?
                    Danke euch!

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45933

                      #11
                      Lässt sich das dann ab April extra angeben?
                      Ja, das ist für die Zeit nach Wegfall des Kindergeldanspruchs sicher möglich, aber du musst jeden unterstützten Haushalt

                      getrennt erfassen. Wenn es um das Jahr 2020 geht, geht das nicht mehr mit ElsterFormular, aber natürlich mit Mein ELSTER.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      • TANK
                        Neuer Benutzer
                        • 12.02.2021
                        • 11

                        #12
                        Okay, ich bin in Mein Elster für 2020. Danke für die Hilfe.

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                        • TANK
                          Neuer Benutzer
                          • 12.02.2021
                          • 11

                          #13
                          Hallo zusammen, ich habe nochmal eine Frage zum Unterhalt. Ich habe einen Sohn, älter als 25, also ohne Kindergeldanspruch, 1 Sohn ist im März 25 geworden, also ab April ohne Kindergeldanspruch, 1 Sohn 20 mit Kindergeldanspruch. Alle 3 studieren. Alle drei erhalten etwas Bafög (öffentliche Förderung). Zusätzlich erhalten alle 3 finanzielle Unterstützung von mir,
                          da sie in unterschiedlichen Städten wohnen/studieren.
                          Kann ich die Beträge des Unterhalts für die beiden jüngeren Kinder nicht bei der Steuer angeben?
                          Ich erhalte jedenfalls bei immer Fehlermeldung(roter Balken) aber der Fehler wird nicht konkret angegeben.

                          Vielleicht kann mich jemand aufklären, wo der Fehler liegen könnte - DANKE

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45933

                            #14
                            Für den Sohn mit 20 füllst du die Anlage Kind aus, sonst nichts. Für die auswärtige Unterbringung steht dir ein Sonderfreibetrag zu.

                            Für den Sohn, der im März 25 Jahre alt geworden ist, füllst du ebenfalls die Anlage Kind aus und erklärst dort den Kindergeldanspruch

                            und die auswärtige Unterbringung bis einschließlich März, erst ab April erfasst du seinen Haushalt in der Anlage Unterhalt.

                            Was den Fehler angeht, musst du schon angeben, in welcher Anlage welche Zeile bzw. welche Zeilen rot markiert werden.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            • TANK
                              Neuer Benutzer
                              • 12.02.2021
                              • 11

                              #15
                              Hallo Charlie24, ich habe es so gemacht, wie du beschrieben hast.
                              Es taucht die Fehlermeldung auf, dass ich nicht nur den Zeitraum vom 1.4.-31.12 angeben kann,
                              in dem keine Person Kindergeldanspruch hat.
                              Entweder das ganze Jahr oder garnicht.
                              Ich habe mal Screens angefügt.


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