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EÜR - Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung

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    EÜR - Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung

    Hallo, hoffentlich kann mir hier jemand helfen. Ich hatte in 2019 eine doppelte Haushaltsführung. Wenn ich allerdings die angefallenen Fahrtkosten (mit Entfernungspauschale 0,30ct/km) in der EÜR unter Nr. 83 - "Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne Afa und Zinsen" eintrage, werden sie nicht zu den Gesamt-Betriebsausgaben addiert, sondern subtrahiert. Warum? Wenn ich sie stattdessen unter Nr. 66 - "Übrige Betriebsausgaben" erfasse, werden sie korrekt addiert. Wie kommt das?
    Vielen Dank im Voraus, Cannita

    #2
    Zitat von Cannita Beitrag anzeigen
    Entfernungspauschale ... tatsächliche Fahrtkosten ohne Afa und Zinsen
    Das widerspricht sich ja meiner Meinung nach, einerseits Pauschale, andererseits tatsächliche Kosten

    Zitat von Cannita Beitrag anzeigen
    Nr. 83
    Du meinst sicher Nr. 146, in Zeile 83.

    Ich jedenfalls habe dieses Problem nicht, der Eintrag in Zeile 146 wird problemlos von den Einnahmen abgezogen.

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      #3
      Hallo, danke für den Hinweis - ja, es ist widersprüchlich, aber wo sonst könnte man mit Entfernungspauschale berechnete Fahrtkosten denn unterbringen...?

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        #4
        Spontan würde ich sagen dass Zeile 85 passen sollte.

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          #5
          Spontan würde ich sagen dass Zeile 85 passen sollte.
          Wenn ich mir das EÜR-Formular näher ansehe, dann sind in Zeile 85 die tatsächlichen Fahrtkosten für Fahrten Wohnung - Betriebsstätte
          bzw. für Familienheimfahrten zu erfassen. Tatsächlich heißt, dass die gefahrenen Kilometer zugrundegelegt werden, also Hin- und Rückfahrt.

          Die abziehbare Entfernungspauschale gehört dann in die Zeile 86 der EÜR. Wenn bei den tatsächlichen Fahrtkosten mit 30 Cent je km
          gerechnet wurde, ist der Wert in Zeile 86 im Idealfall halb so hoch wie der Wert in Zeile 85.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen Dank für den Hinweis, dann mache ich das jetzt einfach so!

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