Hallo Charlie24, ich bin die Neue... und verzweifle langsam. MeinElster ab dieses Jahr für mich neu, soweit alles ausgefüllt. Jedoch kommt ständig eine Fehlermeldung: Auf der Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" wurden Angaben zur Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern getätigt. Ich und mein Mann haben Zusammenveranlagung. Bei dem Dokument Zusatzangaben habe ich unter Nr. 8 mein Jahresbeitrag zu Riester eingetragen (auf Anlage AV unmittelbar begünstigt); Nr. 7 kein Eintrag, da Person A (mein Mann ja kein Riester) und unter Nr. 16 habe ich noch eine Spende für einen Sportverein 2020 eingetragen. Es erfolgt immer die o.a. Fehlermeldung. Was mache ich falsch?
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Keine Ankündigung bisher.
Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse
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Der Eintrag in Zeile 16 der Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung (Spenden) hat da nichts verloren und muss gelöscht werden.
Ihr erklärt alle Spenden ausschließlich in der Anlage Sonderausgaben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von matiera Beitrag anzeigenHallo Charlie! Ich habe die Vorsorgesufwendunhen überprüft...der Fehöer lag jedoch in der Anlage AV hier hatte ich die RV Beiträge vergessen bzw. Übersehen anzugeben. Jetzt kommt tatsächlich ein guter hoher Erstattungsbetrag heraus.
in der Anlage AV werden keine RV-Beiträge angegeben.
Was hast du gemacht?
Gruß FIGULGruß FIGUL
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Jetzt kommt tatsächlich ein guter hoher Erstattungsbetrag heraus.Zitat von matiera Beitrag anzeigenOki wieder falsch ausgedrückt in der Anlage Vorsorgeaufwand auf der Titelseite Altersvorsorge
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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