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    Steurberechnung

    So ich mache das hier zum ersten Mal online, und ich habe mich jetzt durch alle Anlagen ect durchgequält. Es ist immer echt viel. Erwerbsminderungsrente, zwei mal job Wechsel (das heißt einmal Einstieg und einmal Wechsel), Riesterrente, Kinder,...

    Ich habe keine Hinweis oder Fehlerquellen, die habe ich alle abgearbeitet. Allerdings sagt er er kann keine steurrechnung aufstellen????

    Auch einen anderen Hinweis oder eine andere Meldung bekomme ich nicht.

    #2
    Auch einen anderen Hinweis oder eine andere Meldung bekomme ich nicht.
    In der ausführlichen Steuerberechnung findet sich auch kein Hinweis auf die möglichen Ursachen ? Eine Steuernummer hast du angegeben ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AHW Abbruch-Hinweise Haushaltsnahe Aufwendungen: Der Betrag, für den Sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe
      Pflegeleistungen (oder ab 2016 auch Handwerkerleistungen) beantragt haben, liegt über den
      erklärten Aufwendungen abzüglich der Erstattungen.


      Ich weiß nicht was das ist oder was ich da wo eingegeben habe.

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        #4
        Ich weiß nicht was das ist oder was ich da wo eingegeben habe
        Du musst die Anlage Außergewöhnliche Belastungen durchsehen, ob du dort Einträge zu Haushaltsnahen Dienstleistungen etc. gemacht hast.

        Solche Aufwendungen gehören normalerweise in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen erklärt. Nur bei Geltendmachung von Pflegeleistungen

        dürfen die in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen erklärt werden. Also löschen und in der richtigen Anlage neu erfassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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