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Untervermietung PKW-Stellplatz

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    Untervermietung PKW-Stellplatz

    Hallo ihr Lieben,

    ich brauche noch einmal euer Schwarmwissen: Ich bin Mieterin einer Wohnung. Neben der monatlichen Warmmiete zahle ich jeden Monat noch 35,00 € für einen PKW-Stellplatz (nutze ich nicht, da kein Auto vorhanden). Letztes Jahr tat sich aber die Gelegenheit auf, dass ich diesen Stellplatz an meine Nachbarn untervermieten konnte. Die Einnahmen von der Vermietung möchte ich gerne steuerlich absetzen. Soweit ich selbst herausgefunden habe brauche ich die Anlage V. Unter Nr. 1 "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" gefolgt von "Einnahmen" Z. 16 trägt man die Einnahmen aus Vermietungen von Garagen, Werbeflächen etc. ein. Bin ich hier richtig? Oder ist es doch unter Nr. 3 "Andere Einkünfte"?

    Danke euch

    #2
    Die Einnahmen von der Vermietung möchte ich gerne steuerlich absetzen.
    Wie ist jetzt das gemeint ? Einen Überschuss aus der Untervermietung des Stellplatzes muss man versteuern.

    Für Garagen und Stellplätze gibt es einerseits die Zeile 16, die Einkünfte aus der Vermietung eines Parkplatzes könnte man auch in Zeile 32 erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wie ist jetzt das gemeint ? Einen Überschuss aus der Untervermietung des Stellplatzes muss man versteuern.

      Für Garagen und Stellplätze gibt es einerseits die Zeile 16, die Einkünfte aus der Vermietung eines Parkplatzes könnte man auch in Zeile 32 erklären.

      Danke für die Antwort. An Zeile 16 hatt ich zuerst gedacht, doch leider nimmt das System kein leeres Feld unter "
      Einheitswert-Aktenzeichen" an. Dieses kenne ich nämlich nicht.

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        #4
        An Zeile 16 hatt ich zuerst gedacht, doch leider nimmt das System kein leeres Feld unter Einheitswert-Aktenzeichen an
        Da muss man Angaben zum Objekt machen, das stimmt. Aber das fehlende Einheitswertzeichen verhindert die Abgabe nicht, das wäre jetzt ganz neu.

        Hast du denn überhaupt einen Überschuss, d. h., zahlen dir die Nachbarn denn mehr als die 35,00 €, die du selbst zahlst ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hast du denn überhaupt einen Überschuss, d. h., zahlen dir die Nachbarn denn mehr als die 35,00 €, die du selbst zahlst ?[/QUOTE]

          Nein, ich wollte durch die Untervermietung ja das wieder einnehmen, was ich monatlich aus dem Fenster schmeißen musste.

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            #6
            Nein, ich wollte durch die Untervermietung ja das wieder einnehmen, was ich monatlich aus dem Fenster schmeißen musste.
            Was willst du dann damit in deiner Steuererklärung erreichen? Du zahlst 35,00 € monatlich, deine Nachbarn zahlen dir 35,00 monatlich,

            Überschuss im Gesamtjahr: insgesamt 0,00 €. Keine Einkünfte aus der Untervermietung, steuerliche Auswirkungen 0,00 €.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Was willst du dann damit in deiner Steuererklärung erreichen? Du zahlst 35,00 € monatlich, deine Nachbarn zahlen dir 35,00 monatlich,

              Überschuss im Gesamtjahr: insgesamt 0,00 €. Keine Einkünfte aus der Untervermietung, steuerliche Auswirkungen 0,00 €.
              Ist mir vorhin beim durchlesen deine Antworten auch ein geleuchtet. Es hebt sich ja gegenseitig auf. Trotzdem danke dir für deine schnelle Antwort

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                #8
                Du kannst die Steuererklärung für letztes Jahr gar nicht mit ElsterFormular machen. ElsterFormular wurde für 2019 das letzte Mal angeboten. Insofern ist es auch nicht nachvollziehbar, dass bei Dir nicht ausgefüllte Felder vom Programm bemängelt werden.

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                  #9
                  Ich habe das Thema ursprünglich nicht verschoben, weil der gesamte Thread ja objektiv überflüssig ist und mit der elektronischen Steuererklärung

                  sowieso nichts zu tun hat. Dass Mein ELSTER verwendet wird, ergibt sich aus dem letzten Satz im Beitrag #1
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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