Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tutorial erstmalige meinElster Steuererklärung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Tutorial erstmalige meinElster Steuererklärung?

    Nachdem man mir ElsterFormular genommen hat, muss ich mich wohl mit der web-Eingabe meiner Erkläung abfinden. Die Erklärungen der letzten Jahre habe ich immer schon hochgeladen, der Bescheinigungsabruf hat mit ElsterFormular funktioniert. Damit sollten die administrativ-technischen Voraussetzungen erfüllt sein. Es fehtl mir allerdings so etwas wie ein tutorial über das normale Vorgehen bei der Eingabe, um nicht in böse Fallen zu laufen:

    In welcher Reihenfolge arbeite ich mich sinnigerweise durch das System? Anmeldung zuerst, klar. Aber dann erst Datenübernahme und dann Bescheinigungen herunterladen (also umgekehrt wie im ElsterFormular?). Man will ja nicht die neuen Bescheinigungsdaten mit den alten Zahlen überschreiben. Dann die bis dahin gesammelten Daten irgendwie(?) im Menü durchflöhen und ergänzen? Irgendwas regelmäßig sichern, falls das internet mal abraucht? Alles nochmal kontrollieren und dann noch übermitteln? Was sichere ich mir dann noch lokal auf dem PC?

    Einen wizard oder änliches gibt es sicher in meinElster nicht?
    Falls Ihr einen link zu einem Flussschema oder einer instruktiven Beschreibung hättet, wäre ich dafür dankbar.
    Wenn ich mich schon hinter meinen Akten an die Steuer setze, möchte ich gern vorbereitet sein und nicht noch experimentieren oder am Ende alle Eingaben irgendwo im Netz verlieren.

    Vielen Dank vom horstchen

    #2
    Aber dann erst Datenübernahme und dann Bescheinigungen herunterladen (also umgekehrt wie im ElsterFormular?)
    Die Reihenfolge ist in Mein ELSTER so vorgegeben, dass zuerst die Daten aus einer früheren Erklärung übernommen werden.

    Es erfolgt generell eine Komplettübernahme, da kannst nichts abwählen. Der Bescheinigungsabruf erfolgt erst im 2. Schritt.

    Ob die Daten aus einer Übernahme oder aus dem Bescheinigungsabruf stammen, sieht man neuerdings an einer farbigen Markierung.

    Den Entwurf speichern und schließen sollte man immer, wenn man die Arbeit an der Erklärung für längere Zeit unterbrechen muss.

    Längere Zeit heißt für mich mehr als 20 Minuten, man wird nämlich nach 30 Minuten Untätigkeit automatisch ausgeloggt.

    Es gibt auch einen Anlagenassistenten, der wird dir aber nur angeboten, wenn du keine Daten aus früheren Abgaben übernimmst.

    Ich weiß nicht, ob es eine wirklich leicht verständliche Anleitung zur Erstellung einer Steuererklärung in Mein ELSTER gibt.

    Es gibt hier im Forum bestimmte Einzelanleitungen, wie z. B. eine, wie man Anlagen hinzufügt bzw. entfernt, aber ein Tutorial

    für alles kenne ich nicht. https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke, Deine Hinweise zum Anfügen von Anlagen hatte ich schon gelesen und das sollte ich bewältigen

      OT:
      Bei der Anlage zu den Vorsorgeaufwendungen, auf die Du in der Signatur hinweist, bekomme ich aber immer Pickel. Da ticker ich immer alle möglichen Beträge ein und bekomme dann im Bescheid immer denselben Text (siehe angehängtes Bild) zurück, bei dem ich mich frage, warum das nicht als Pauschale abgehandelt wird.
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 1 Bilder

      Kommentar


        #4
        Der Hinweis auf die Höchstbeträge bei den weiteren Vorsorgeaufwendungen und die Ausschöpfung durch die Beiträge zu KV und PV

        steht praktisch in allen Bescheiden, bei denen die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung

        über den Höchstwerten liegen. Diesen Hinweistext bekomme ich auch, obwohl ich die anderen Versicherungen sowieso nicht erkläre.

        Um einem Missverständnis vorzubeugen: Die Höchstbeträge gelten nicht für die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur

        gesetzlichen Pflegeversicherung. Die werden steuerlich in voller Höhe berücksichtigt. Deshalb darf da nichts pauschal abgehandelt

        werden. Der Beitragsanteil für das Krankengeld rechnet nicht zur Basiskrankenversicherung, deshalb wird der GKV-Beitrag um 4% gekürzt.

        Wenn du deinen Erklärungsaufwand reduzieren willst, lässt du die Beiträge zu Haftpflicht-, Unfall- und Zusatzversicherungen künftig einfach

        weg, die wirken sich steuerlich nur bei Geringverdienern bzw. bei sehr niedrigen KV-Beiträgen aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X