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Anlage N zeigt für beide "Steuerpflichtige Person/Ehemann/A" angezeigt

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    Anlage N zeigt für beide "Steuerpflichtige Person/Ehemann/A" angezeigt

    Hallo zusammen,

    mir ist bei der Überprüfung der Steuererklärung aufgefallen, dass bei Anlage N: bei Zusammenveranlagung Ehepartner für beide "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A" angezeigt wird und nicht A und B.
    Namen und eTIN sind korrekt.
    Anlage N habe ich auch schon komplett gelöscht und für beide neu eingefügt - leider ohne Erfolg. Während dem ausfüllen wurde bei den Fehlermeldungen Person A + B angezeigt, bei der Zusammenfassung vor dem abschicken dann wieder nur Person A + A.

    Hat jemand auch das Problem und kann mir da weiterhelfen?

    Vielen Dank!

    Viele Grüße

    #2
    Das kann ich nicht nachstellen. Du meinst vor dem Absenden, so wie in meinem Screenshot (der übrigens für 2020 ist)?
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      #3
      Ha, doch! Bei der Anlage N sind dann beide überschrieben mit Anlage N (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A). Ein Fehler, eindeutig!

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        #4
        Hallo, bei mir gibt es das gleiche Problem. Egal wie oft ich die Anlage N eingebe und in welcher Reihenfolge, immer werden beide Einträge (mit den richtigen Namen) als Ehemann angezeigt. Ist verwirrend aber wenn das Problem schon lange besteht ist es mir wohl bisher nicht aufgefallen und scheint es das Finanzamt auch nicht weiter zu stören.

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          #5
          Bei Renteneinträgen habe ich heute einen vergleichbaren Fehler festgestellt. In der Steuerberechnung haben die Zuordnungen allerdings gestimmt.

          Die Finanzämter haben ja die Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen und können das schon richtig zuordnen.

          https://forum.elster.de/anwenderforu...848#post357848
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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