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UStG §13b Bauleistung

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    UStG §13b Bauleistung

    Hallo zusammen,
    mein Steuerberater hat leider geschlossen wegen Karnaval ….
    Wir haben jetzt erstmalig Rechnungen erstellt mit Leistungsempfänger als Steuerschuldner (wir sind SUB vom Bauträger).
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich den Umsatz bei der Kennzahl 46 einsetzen. Für die Kennzahl 47 berechne ich selbst die MwSt auf den Betrag und füge diesen da ein.
    Der Betrag welcher ich bei der Kennzahl 47 eingesetzt habe, addiere ich zu meine abziehbare Vorsteuerbeträge damit es für mich ein 0- Geschäft ist ?
    Oder bin ich da ganz auf dem falschen Weg ?
    Vielen Dank!

    #2
    Oder bin ich da ganz auf dem falschen Weg ?
    Ich glaube, dir unterläuft da ein Denkfehler. Schuldner der Umsatzsteuer ist doch der Bauträger.

    Solche Umsätze sind in deiner Voranmeldung in Zeile 49 Kennzahl 60 zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank ! Da war ich komplett in der falschen Kennzahl unterwegs.
      Bauträger ist Schuldner der UST, ich war mir nur nicht sicher wo genau ich die Umsätze deklariere.

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