HAllo,
habe seit 01.01.2019 einen "Cloud" Stromtarif bei einem Anbieter. D.h. ich produziere ca 9000 kWh im Jahr die mir in einer virtuellen Cloud gutgeschrieben werden. Verbrauchen werde ich ca. 6500 kWh. Die Differenz wird mir in monatlichen Abschlagszahlungen, analog der gültigen Einspeisevergütung, gutgeschrieben.
Nun muss ich am Ende des Jahres, wenn die konkreten Zahlen vorliegen, meine Gewerbesteuererklärung anfertigen. Mir stellt sich nun die Frage ob ich wie alle anderen die Eigenverbrauch haben, die aufwändige Darlegung (samt angenommenen Kilowattpreis für selbstverbrauchten Strom) und Berechnung vorlegen muss, oder, da ich meine Einspeisevergütung an den Versorger abtreten musste, reicht es nur den Überschuss zu Bilanzieren? Damit meine ich, da ich nur den eingespeisten Überschuss erstattet bekomme, den quasi wie ein Einspeiser angebe und somit eine recht einfache Erklärung habe.
Wie sieht der Fall aus.
Martin
habe seit 01.01.2019 einen "Cloud" Stromtarif bei einem Anbieter. D.h. ich produziere ca 9000 kWh im Jahr die mir in einer virtuellen Cloud gutgeschrieben werden. Verbrauchen werde ich ca. 6500 kWh. Die Differenz wird mir in monatlichen Abschlagszahlungen, analog der gültigen Einspeisevergütung, gutgeschrieben.
Nun muss ich am Ende des Jahres, wenn die konkreten Zahlen vorliegen, meine Gewerbesteuererklärung anfertigen. Mir stellt sich nun die Frage ob ich wie alle anderen die Eigenverbrauch haben, die aufwändige Darlegung (samt angenommenen Kilowattpreis für selbstverbrauchten Strom) und Berechnung vorlegen muss, oder, da ich meine Einspeisevergütung an den Versorger abtreten musste, reicht es nur den Überschuss zu Bilanzieren? Damit meine ich, da ich nur den eingespeisten Überschuss erstattet bekomme, den quasi wie ein Einspeiser angebe und somit eine recht einfache Erklärung habe.
Wie sieht der Fall aus.
Martin
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