Moin,
ich habe Januar bis September einen Minijob ausgeübt, auf meiner Abrechnung steht bei der Steuerklasse die Klasse 0.
Oktober bis Dezember habe ich dann einen zweiten Minijob ausgeübt. Der erste ist dann in die Steuerklasse 6 gerutscht, der zweite war in Klasse 1 angemeldet.
Für die Monate Oktober bis Dezember kann ich alle Einkünfte in Anlage N in die vorgesehen Felder eintragen.
Wo trage ich aber die Einkünfte aus der Zeit Januar bis September ein? Diese werden ja pauschal besteuert und sind für sich nicht steuererklärungspflichtig. Sind sie aber durch die Doppelbeschäftigung dann relevant für das Gesamteinkommen für das Jahr?
Besten Dank!
Jan
ich habe Januar bis September einen Minijob ausgeübt, auf meiner Abrechnung steht bei der Steuerklasse die Klasse 0.
Oktober bis Dezember habe ich dann einen zweiten Minijob ausgeübt. Der erste ist dann in die Steuerklasse 6 gerutscht, der zweite war in Klasse 1 angemeldet.
Für die Monate Oktober bis Dezember kann ich alle Einkünfte in Anlage N in die vorgesehen Felder eintragen.
Wo trage ich aber die Einkünfte aus der Zeit Januar bis September ein? Diese werden ja pauschal besteuert und sind für sich nicht steuererklärungspflichtig. Sind sie aber durch die Doppelbeschäftigung dann relevant für das Gesamteinkommen für das Jahr?
Besten Dank!
Jan
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