Bei der Erstellung meiner Erklärung für 2020 habe ich festgestellt, dass ME bei der Vergleichsrechnung nach § 31 EStG das Corona-Kindergeld in Höhe von 300 € nicht automatsich berücksichtigt. Sofern man dieses nicht selbst als erhaltenes Kindergeld auf der Anlage KIND erklärt hat, führt dies somit ggf. zu einem falschen Ergebnis (bei mir hat sich dadurch das Ergebnis der Günstigerprüfung umgekehrt vom KFB zum KG).
PS: Ich finde die Leistung von Charlie24 für das Forum und seine Fachkenntnis vor allem auch im Hinblick auf E-Bilanz einfach Klasse :-)
Bei den meisten Fehlermeldungen weiß ich nicht mal wo ich suchen müsste.
PPS: ich wollte den Beitrag eigentlich als PM an Charlie24 schicken, damit er seinen Sticky ergänzen kann. Aber leider kann ich keine PMs mehr verschicken.
PS: Ich finde die Leistung von Charlie24 für das Forum und seine Fachkenntnis vor allem auch im Hinblick auf E-Bilanz einfach Klasse :-)
Bei den meisten Fehlermeldungen weiß ich nicht mal wo ich suchen müsste.
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