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'Steuerliche Beratung' ändern. Ist dies über elster möglich?

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    'Steuerliche Beratung' ändern. Ist dies über elster möglich?

    Ich möchte einige Angaben ändern, die ich in meinem Fragebogen eingetragen habe. Ist dies über elster möglich?
    Insbesondere würde ich gerne meinen registrierten Buchhalter ändern, an den meine Steuerkorrespondenz geschickt wird.

    #2
    Hallo jojo1791,
    du kannst unter Formulare und Leistungen -> Alle Formulare -> Anträge, Einspruch und Mitteilungen -> Sonstige Nachricht an das Finanzamt dem Finanzamt Informationen zukommen lassen.

    Tschüß

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      #3
      Ich weiß nicht ob das Finanzamt eine Empfangsvollmacht per Elster akzeptiert.
      Auch wenn man im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einen Empfangsbevollmächtigten angeben kann, muss man ja trotzdem die Vollmacht noch gesondert einreichen. Wenn das noch nicht erfolgt ist, ist es sicher kein Problem, diese auf jemand anders auszustellen.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ich weiß nicht ob das Finanzamt eine Empfangsvollmacht per Elster akzeptiert.
        Auch wenn man im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einen Empfangsbevollmächtigten angeben kann, muss man ja trotzdem die Vollmacht noch gesondert einreichen. Wenn das noch nicht erfolgt ist, ist es sicher kein Problem, diese auf jemand anders auszustellen.
        Sie akzeptieren es, wenn Sie den Registrierungsfragebogen ausfüllen, also akzeptieren sie es hoffentlich auch, um es über das Formular "Nachricht an das Finanzamt senden" zu ändern.

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          #5
          Das wird akzeptiert.
          Die frühere Schriftform der Vollmacht war ja nur zwingend wegen der Unterschrift als Identifikationsmerkmal. Dieses wird bei einer authentifizierten Übermittlung über Mein ELSTER nicht mehr benötigt bzw. durch das Zertifikat ersetzt.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Interessant.

            Auf Seite 5 des Fragebogens heißt es jedenfalls: Wird ein Empfangsbevollmächtigter bestellt, ist die gesonderte Vollmacht nachzureichen.

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