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Behinderten-Pauschbetrag

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    Behinderten-Pauschbetrag

    Ich habe eine Frage zum Behindertenpauschbetrag:
    Wird dieser automatisch beim Eintrag der Schwerbehinderung (Zeile 1 der außergewöhnlichen Belastungen in Prozent ) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, und/oder kann ich diesen Betrag in Euro ( z.B. 570 € für 50% ) in Zeile 4 als zusätzliche Ausgaben geltend machen.

    #2
    Hallo,

    der Pauschbetrag wird vom FA berücksichtigt.
    So weit ist die Verwaltung schon.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Deswegen wird die Behinderung ja auch konkret abgefragt. Wenn Du sie als zusätzliche Ausgabe eintragen würdest, würde das Programm da noch die zumutbare Eigenbelastung gegenrechnen, was aber beim Pauschbetrag nicht richtig wäre. Aber das siehst Du ja Alles an der Steuerberechnung.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        der Pauschbetrag wird vom FA berücksichtigt.
        So weit ist die Verwaltung schon.

        Gruß FIGUL
        Sofern in der Einkommensteuererklärung entsprechende Angaben zur Behinderung gemacht werden und bei einer erstmaligen Behinderung oder einer Änderung des Grades der Behinderung eine Kopie des Behindertenausweises bzw. des Schreibens über die Feststellung als nachweis vorgelegt wird.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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