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Vorausgefüllte Steuererklärung=>Übernahme vom Arbeitgeber elektr übermittelten LSt-Be

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    Vorausgefüllte Steuererklärung=>Übernahme vom Arbeitgeber elektr übermittelten LSt-Be

    Man soll über die "vorausgefüllte Steuererklärung" in Mein Elster die vom vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung
    übernehmen können, um sich dadurch das abtippen aus der Papierform der Jahres-Lohnsteuerbescheinigung zu ersparen.

    Wo in mein Elster kann ich das nutzen ?

    #2
    Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen

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      #3
      Hallo kantare,

      Voraussetzung ist du hast einen Abrufcode beantragt !

      Tschüß

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        #4
        In eine Einkommensteuererklärung kann man die Daten aber nur übernehmen, wenn der Entwurf angelegt und geöffnet ist.

        Über Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten geht das nicht !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das ist jetzt mein erstes Jahr mon Elter Online - bei ElsterFormular konnte man Lohnsteuerbescheinigungen recht zügig übertragen.
          Keine Ahnung wie jetzt eine automatische Übernahme funktioniert. Bei "Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen" kann ich zwar mehrere Bescheinigungen sehen und lokal speiechern, aber wie man diese Daten in das offene Formular übernimmt weiß ich nicht.
          Habe jetzt gut eine Stunde damit verbracht, die Zahlen der Lohnsteuerbescheinigung in die verschiedenen Kapitel von Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand zu übernehmen... und mir vorsorglich für's nächste Jahr Notizen gemacht wo was hinkommt. Das ist ziemlich unübersichtlich...

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            #6
            Habe jetzt gut eine Stunde damit verbracht, ...
            Ich habe doch im Beitrag #4 geschrieben, dass die Übernahme von Bescheinigungen nur im geöffneten Entwurf der Einkommensteuererklärung

            möglich ist. Du musst das Menü erst über den Button mit den 3 Punkten einblenden. Alles gut versteckt ! Mein ELSTER eben.

            Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Uff, Danke für den Tipp und die Bilder dazu, das hätte ich wirklich nicht dort vermutet.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ich habe doch im Beitrag #4 geschrieben, dass die Übernahme von Bescheinigungen nur im geöffneten Entwurf der Einkommensteuererklärung

                möglich ist. Du musst das Menü erst über den Button mit den 3 Punkten einblenden. Alles gut versteckt ! Mein ELSTER eben.

                Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG

                D.H., wenn ich schon einige Daten aus der elektronischen JahresSteuerBescheinigung manül eingetippt habe,
                würde ich mit der elektronischen Übernahme meine Daten zerschießen ?

                Kommentar


                  #9
                  D.H., wenn ich schon einige Daten aus der elektronischen JahresSteuerBescheinigung manül eingetippt habe,
                  würde ich mit der elektronischen Übernahme meine Daten zerschießen ?
                  Der Bescheinigungsabruf überschreibt alle vorherigen manuellen Einträge der gleichen Art, das ist richtig.

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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