Hallo, natürlich bin ich (fast) neu hier. Letztes Jahr habe ich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und weiß ich nicht, wo ich die monatlichen Beiträge dafür in ELSTER eintragen soll. Kann mir da jemand weiterhelfen?
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Keine Ankündigung bisher.
Wo trage ich in ELSTER für 2020 die Zahnzusatzversicherung ein?
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Wo trage ich in ELSTER für 2020 die Zahnzusatzversicherung ein?
Zuletzt geändert von kepten; 20.02.2021, 16:03. -
Ich dachte, diese zusätzlichen Kosten der Zanzusatzversicherung könnte man absetzen.
für weitere Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur KV und PV ausgeschöpft sind. Trag den Jahresbeitrag bei deiner Frau in
die Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Wenn sich an der Steuerberechnung nichts ändert, kannst du dir das auch sparen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wir machen gemeinsame Veranlagung.
Charlie24: Danke, super. Ich trage den Betrag einfach mal in die Zeile 27 "Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung" ein. Ich war wohl ein wenig vernagelt, das ich das nicht gefunden habe. In Elster Formular habe ich mich deutlich besser zurecht gefunden. Dieses onlineDing finde ich eher schlecht. Aber wahrscheinlich nur eine Gewöhnungssache. Und die Entscheider über solche Änderungen müssen ja auch etwas zu tun haben.
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Ich trage den Betrag einfach mal in die Zeile 27 "Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung" ein.
Unübersichtlich ist die Webanwendung allemal und es dauert länger, bis man sich daran gewöhnt hat.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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