Wo trage ich in ELSTER für 2020 die Zahnzusatzversicherung ein?

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  • kepten
    Neuer Benutzer
    • 08.08.2018
    • 7

    #1

    Wo trage ich in ELSTER für 2020 die Zahnzusatzversicherung ein?

    Hallo, natürlich bin ich (fast) neu hier. Letztes Jahr habe ich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und weiß ich nicht, wo ich die monatlichen Beiträge dafür in ELSTER eintragen soll. Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Zuletzt geändert von kepten; 20.02.2021, 14:03.
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    bringt es was?
    Grenze 1900.- led./3800.- verh.
    ist meistens schon durch Basisbeiträge zur KV,PV erreicht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • kepten
      Neuer Benutzer
      • 08.08.2018
      • 7

      #3
      Hallo Figul,
      keine Ahnung. Meine Frau ist normale Angestellte und in der gesetzlichen Krankenkasse. Ich dachte, diese zusätzlichen Kosten der Zanzusatzversicherung könnte man absetzen.

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        Zitat: Meine Frau ist normale Angestellte und in der gesetzlichen Krankenkasse

        und du?
        Macht ihr getrennte Veranlagung?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Ich dachte, diese zusätzlichen Kosten der Zanzusatzversicherung könnte man absetzen.
          Prinzipiell ja, aber zumeist wirken sich diese Zusatzversicherungen steuerlich nicht mehr aus, da die Höchstbeträge (3.800 bei ZV und AN)

          für weitere Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur KV und PV ausgeschöpft sind. Trag den Jahresbeitrag bei deiner Frau in

          die Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Wenn sich an der Steuerberechnung nichts ändert, kannst du dir das auch sparen.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • kepten
            Neuer Benutzer
            • 08.08.2018
            • 7

            #6
            Wir machen gemeinsame Veranlagung.
            Charlie24: Danke, super. Ich trage den Betrag einfach mal in die Zeile 27 "Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung" ein. Ich war wohl ein wenig vernagelt, das ich das nicht gefunden habe. In Elster Formular habe ich mich deutlich besser zurecht gefunden. Dieses onlineDing finde ich eher schlecht. Aber wahrscheinlich nur eine Gewöhnungssache. Und die Entscheider über solche Änderungen müssen ja auch etwas zu tun haben.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              Ich trage den Betrag einfach mal in die Zeile 27 "Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung" ein.
              Die Zwischenüberschrift vor Zeile 27 heißt aber korrekt: Beiträge zu Wahlleistungen / Zusatzversicherungen

              Unübersichtlich ist die Webanwendung allemal und es dauert länger, bis man sich daran gewöhnt hat.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • kepten
                Neuer Benutzer
                • 08.08.2018
                • 7

                #8
                Danke Charlie, da muss ich dann doch noch einmal nachschauen. Den Text hatte ich aus ELSTER kopiert. Nicht das ich in der falschen Zeile 27 etwas eintrage.

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