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Rentenbesteuerung nach Eröffnungsklausel

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    Rentenbesteuerung nach Eröffnungsklausel

    Hallo,

    ich wechsle gerade von WISO zu Elster und komme bis auf die Eingabe der Rentenbezüge klar.

    Rentenbeginn war 2006, Besteuererung nach Eröffnungsklausel mit 52%. Wenn ich nur die Rente von 2020 eingebe, weicht der steuerfreie Betrag zu meinen Ungunsten ab (ich mache die Steuererklärung zu Vergleichszwecken noch über beide Programme).

    Wie kann ich die Werte eingeben, um den korrekten Betrag zu erhalten?

    Danke und einen schönen Sonntag noch!

    #2
    Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2006 muss neben der Bruttorente des Jahres 2020 zwingend der Rentenanpassungsbetrag eingegeben werden.

    Der Rentenanpassungsbetrag enthält alle Rentenerhöhungen ab 2008, die sind nämlich zu 100% steuerpflichtig.

    Außerdem muss das Datum des Rentenbeginns eingetragen werden.

    Den korrekten Rentenanpassungsbetrag erhältst du entweder über den Bescheinigungsabruf oder du beantragst bei der Rentenversicherung

    einmalig die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt. Am schnellsten geht es mit dem Bescheinigungsabruf.

    https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

    Das gewählte Unterforum passt nicht, ElsterFormular steht für 2020 nicht mehr zur Verfügung. Ich verschiebe nach Mein ELSTER.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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