Hallo, bei der Prüfung der Steuererklärung erhalte ich folgende Hinweise:
Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).
Der nächste Hinweis lautet:
Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).Angekreuzt habe ich Zusammenveranlagung. Das System fordert von mir eine Angabe im Feld "Einzelveranlagung"
Auf Seite 5 habe ich der Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form zugestimmt.
Wo liegt mein Fehler?
rostlaube03
Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).
- Verwitwet seit dem
- Geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben seit dem
- Dauernd getrennt lebend seit dem
Der nächste Hinweis lautet:
Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).Angekreuzt habe ich Zusammenveranlagung. Das System fordert von mir eine Angabe im Feld "Einzelveranlagung"
Auf Seite 5 habe ich der Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form zugestimmt.
Wo liegt mein Fehler?
rostlaube03
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