Ich habe mein Gewerbe im September 2020 abgemeldet. Bei der Erstellung der EÜR fordert mich das Programm (nach Fehlermeldung) auf, einen Betriebsvermögensvergleich durchzuführen. Was muss ich tun, um die Anlage fertig stellen zu können?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Betriebsvermögensvergleich
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GastStichworte: -
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Grundsätzlich muss im Jahr der Betriebsaufgabe die Gewinnermittlung auf Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 EStG) umgestellt werden.
In einfach gelagerten Fällen verzichtet das Finanzamt darauf. Wahrscheinlich wird dir gemeldet, dass du Angaben zum Übergangsgewinn
bzw. Übergangsverlust machen musst.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
Danke für die Antwort. Komme leider nicht weiter. Was bedeutet Hinzu- und Abrechnung? Was muss ich in Zeile 102 der EÜR eintragen?
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Hier kannst du dich anhand eines Beispiels schlau machen, wie das mit Hinzu- und Abrechnungen gemeint ist:
https://www.iww.de/mbp/schwerpunktth...zierung-f40338Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
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