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Vorausberechnung Kapitalertragssteuer

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    Vorausberechnung Kapitalertragssteuer

    Hallo,

    meine Frau hatte auf einem Aktiendepot ohne Freistellungsauftrag ca. 80 EUR Abzüge, die ich mit der Einkommensteuererklärung zurückholen will. Die entsprechenden Einträge sind

    bei mir KAP S. 3 Zeile 7 Nr. 210: 129 EUR, S. 4 Zeile 12 Nr. 217: 129 EUR
    bei meiner Frau KAP S. 3 Zeile 7 Nr. 410: 547 EUR, S. 4 Zeile 12 Nr. 417: 235 EUR

    und jeweils Häkchen auf S. 1 Zeile 4.

    Das wars doch eigentlich, oder? Heute morgen hatte ich auch eine Berechnung zurückbekommen mit der Zeile Kapitalertragssteuer -74,00, -6,58, -4,02. Nach ein paar Änderungen, eigentlich nur kleine Korrekturen an den Beträgen, fehlt diese Zeile. Was könnte ich falsch gemacht haben?

    #2
    AW: Vorausberechnung Kapitalertragssteuer

    Bei deiner Frau musst du natürlich auch die einbehaltenen Steuern auf Seite 7 eintragen.

    Außerdem lässt sich das alles viel einfacher erklären, wenn nicht der Antrag in Zeile 4, sondern der in Zeile 5 gestellt wird.

    Dann würde es genügen, die Anlage KAP für deine Frau beizufügen, dort in Zeile 7 nur die Kapitalerträge aus dem Depot anzugeben, in Zeile 12 dazu den Wert 0 einzutragen

    und in Zeile 13 die Summe der von euch beiden 2018 tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge, also 129 + 235 = 364.

    Dann muss nämlich allenfalls die Steuerbescheinigung der Depotbank nachgereicht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Vorausberechnung Kapitalertragssteuer

      Herzlichen Dank, Charlie24!

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        #4
        AW: Vorausberechnung Kapitalertragssteuer

        Anfrage an Charlie24:

        Schließt denn der Antrag Zeile 5 den Antrag auf Günstigerprüfung ein?

        Oder wie soll ich
        >Außerdem lässt sich das alles viel einfacher erklären, wenn nicht der Antrag in Zeile 4, sondern der in Zeile 5 gestellt wird<
        verstehen?

        Gruß
        Bolletax

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          #5
          AW: Vorausberechnung Kapitalertragssteuer

          Bei Kapitalerträgen von deutlich unter 1.602,00 € macht doch ein Antrag auf Günstigerprüfung keinen Sinn, es fällt ohnehin keine Steuer an

          Bei einem Antrag gemäß Zeile 5 muss ich nur die Kapitalerträge erklären, bei denen Steuer einbehalten wurde. Die gab es nur bei der Ehefrau,

          also reicht es, die Anlage KAP für die Ehefrau einzureichen. Ich brauche auch nur von der Depotbank der Ehefrau eine Steuerbescheinigung.

          Den für die nicht erklärten Kapitalerträge beanspruchten Sparer-Pauschbetrag trägt man in die Zeile 13 an. Der muss nicht extra nachgewiesen

          werden, das Finanzamt kennt nämlich diese Beträge. Die werden von den Banken automatisch übermittelt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Vorausberechnung Kapitalertragssteuer

            @Charlie24

            Einverstanden! Für den Fall, das keine Steuer auf Kapitalerträge zu zahlen ist, ist das korrekt. Ich hatte die Aussage als generell zutreffend verstanden.

            Gruß
            Bolletax

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