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Freiwillig gesetzlich Versichert. Beitrag 01/2021 absetzbar?

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    Freiwillig gesetzlich Versichert. Beitrag 01/2021 absetzbar?

    Hallo zusammen,
    ich bin seit dem 10/20 Student (Vorher Angestellter Arbeitnehmer) und zahle die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 10/20.
    Nun habe ich einen entsprechenden Bescheid meiner Krankenkasse erhalten, über die Beiträge für das Jahr 2020. Die Beiträge selbst werden immer am 15. Des Monats fällig, ich überweise diese selbstständig.

    Allerdings bin ich über besagten bescheid etwas verwirrt.
    Hier steht folgendes:
    Beiträge für das Jahr 2020:
    Zeitraum 10/20-12/20 280€
    Zeitraum 01/21-01/21 85€

    Den Beitrag für den Januar 21 habe ich am 28.12.2020 an die Krankenkasse überwiesen.
    Weshalb taucht der hier gesondert mit auf?(Die Beiträge vom 10/20-12/20 tauchen ja in Summe auf)
    Kann ich den Beitrag 01/21 für meine Steuererklärung 2020 mit angeben oder soll ich diesen ignorieren?
    Zuletzt geändert von andre1891; 23.02.2021, 12:50.

    #2
    Kann ich den Beitrag 01/21 für meine Steuererklärung 2020 mit angeben oder soll ich diesen ignorieren?
    Eigentlich würde der zu 2021 gehören, aber falls ihn die Krankenkasse bereits für 2020 an das Finanzamt gemeldet hat,

    wirst du den Beitrag Januar 2021 trotzdem 2020 erklären müssen. Das Finanzamt nimmt die von der Krankenkasse gemeldeten Daten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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