Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Krankenkassenbeiträge in der Rente

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Krankenkassenbeiträge in der Rente

    Meine Krankenkassenbeiträge trage ich in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Da es keinen Arbeitsgeber mehr gibt, also alles in Zeile 16 (bzw.18 für die Pflegeversicherung). Die Beiträge müssen zu den Einkünften passen (Anlage R), aber da gibt es auch noch die Möglichkeit, dass man eine Lebensversicherungssumme ausgezahlt bekommt und dafür KV/ PV fällig wird (aber keine Steuern). Ich zähle trotzdem alle KV/ PV-Beiträge zusammen (muss ich mir alle selber rausrechnen, obwohl vermutlich bei den Finanzämtern vorliegend) und trage die Summen dann in die Zeile 16 bzw. 18 ein.

    Stimmt das so?

    #2
    Ich zähle trotzdem alle KV/ PV-Beiträge zusammen (muss ich mir alle selber rausrechnen, obwohl vermutlich bei den Finanzämtern vorliegend) und trage die Summen dann in die Zeile 16 bzw. 18 ein.
    Die Beiträge sind wahrscheinlich alle gemeldet. Wenn du den Bescheinigungsabruf nutzt, kannst du alles in die Erklärung übernehmen, da wird dann

    automatisch addiert. Die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand sind korrekt.

    Ich downloade alle Bescheinigungen zusätzlich auf meinen PC und addiere die einzelnen Werte zur Kontrolle in Excel. Taschenrechner geht auch

    Du schreibst hier erneut unter ElsterFormular !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X