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Innergemeinschaftliche Leistungen in der USt-Jahreserklärung

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    Innergemeinschaftliche Leistungen in der USt-Jahreserklärung

    Hallo zusammen, ich erbringe Beratungsleistungen an Firmen z. T. auch nach Österreich. Wo muss diese in der USt-Jahreserklärung eintragen? Ich finde leider nur Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit USt-ID (Zeile 63). Für meine Beratungsleistungen werde ich nicht fündig.

    Mangels anderer Möglichkeiten hatte ich die Zeile 63 benutzt, in der Zusammenfassenden Meldung aber Leistungen angegeben. Das wurde nun umgehend moniert...

    (Mein Geschäft ist sehr klein, ich brauche daher nur jährliche Meldungen abzugeben).

    Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.

    #2
    Wie wäre es mit Zeile 112, Kennzahl 721 ? In Mein ELSTER zu finden auf Seite 10 der Umsatzsteuererklärung

    Im Jahr 2019 war das noch die Zeile 115, die Kennzahl ist unverändert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super, Charlie24, vielen Dank für die schnelle Hilfe.
      Es wäre leichter für Steuer-Greenhorns für mich, wenn ZM und USt-Erklärung gleich aufgebaut wären...
      Zum Glück gibts das Forum und freundliche User.

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        #4
        Immerhin scheint's einen Zusammenhang zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung zu geben: In der Voranmeldung ist es Kz 21, in der Erklärung Kz 721. Das ist sicher kein Zufall

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