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Schätzwerte bei Angaben für die Pendlerpauschale möglich?

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    Schätzwerte bei Angaben für die Pendlerpauschale möglich?

    Hallo,
    ich habe heute die Unterlagen für das Jahr 2014 im Schrank gefunden und diese in Elster Online eingetippt. Allerdings weiß ich die genauen Arbeitstage und -zeiten nicht mehr weil es eine Werksstudententätigkeit mit kleinerer Stundenanzahl war. Darf ich die Daten auch schätzen oder muss ich dabei auf die Pendlerpauschale komplett verzichten? Anhand der Gehaltsabrechnungen könnte ich mir die Zeiten für den Monat ausrechnen aber das stimmt dann nicht mehr taggleich überein. Zu 1-2 Monaten habe ich leider gar keine Daten. Wird dann beim Finanzamt eine automatische Korrektur vorgenommen wenn die Lohnabrechnungen übermittelt wurden und ich sie ausgelassen habe? Bringt es überhaupt etwas, die Daten für 2014 einzureichen und wird das noch vom Finanzamt anerkannt? Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
    Zuletzt geändert von Terabyte; 24.02.2021, 01:16.

    #2
    Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
    in Elster Online
    Auch wenn es um 2014 geht, Elster Online heißt inzwischen Mein Elster. Du hast allerdings im Unterforum zum Forum selbst gepostet. Ich verschiebe Deine Frage ins Unterforum zu Mein Elster.

    Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
    Darf ich die Daten auch schätzen oder muss ich dabei auf die Pendlerpauschale komplett verzichten?
    Es wird sicher kein Problem sein, wenn Du angibst, an wie vielen Tagen Du den Arbeitsplatz mindestens aufgesucht hast.

    Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
    Bringt es überhaupt etwas, die Daten für 2014 einzureichen und wird das noch vom Finanzamt anerkannt?
    Du kannst vier Jahre rückwirkend abgeben. Also im Moment 2017 bis 2020.

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      #3
      @L. E. Fant
      vielen Dank für deine Rückmeldung. In Elster online wurde mir auch das Formular für 2014 angeboten. Also würde es theoretisch gar nichts bringen wenn ich die Daten an das Finanzamt sende und diese werden dort wieder verworfen?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
        @L. E. Fant
        vielen Dank für deine Rückmeldung. In Elster online wurde mir auch das Formular für 2014 angeboten. Also würde es theoretisch gar nichts bringen wenn ich die Daten an das Finanzamt sende und diese werden dort wieder verworfen?
        Im Fall einer Pflichtveranlagung beträgt die Verjährungsfrist bis zu 7 Jahre, daher wird 2014 noch angeboten. Eine Antragsveranlagung ist schon lange verfristet und landet in Ablage P.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          ....... Ich verschiebe Deine Frage ins Unterforum zu Mein Elster.....
          ich werde das mal vollenden

          Tschüß

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            #6
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            ich werde das mal vollenden
            Oh, Danke

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