Wenn ich ein Grundstück mit Haus gekauft habe (600qm, 830t€ inkl. 10% Nebenkosten) und die Stadt davon 50qm mir abkauft indem sie ihr vorkaufsrecht ausübt und mir dafür 1000€ zahlt, kann ich dann den Verlust von ca. 50t€ in der Erklärung geltend machen? Wenn ja wo?
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Vorkaufsrecht Verlust
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Hallo,
das wären dann Spekulationsverluste, zu erklären in der Anlage SO. Bringt jedoch nur etwas wenn man auch entsprechende Gewinne hat - oder irgendwann haben wird.
Aber wie kommst du auf 50T Euro? Das kleine Teilgrundstück ist doch sicher unbebaut.
Nehmen wir mal pauschal 120T Euro als Wert für das Grundstück, dann entfallen auf die 50qm nur 10T Euro.
StefanZuletzt geändert von reckoner; 14.08.2022, 20:13.Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Danke Stefan.
Interessant: ... wenn der Gewinn über 599€ liegt, dann muss man das in SO angeben. Da der hier bei ca. -49t€ liegt ...
Das mit den 50t€ ist komplizierter und sollte als Beispiel dienen, da man dazu einen neuen Thread aufmachen könnte. Aber eine einfache Rechnung: ich habe 50qm für 50.000€ bodenrichtwert gekauft und verkaufe das für 1000€. Man kann auch die komplette Summe 830t€ - Gebäude ... aber egal wie man rechnet unter SO gehts es nicht.
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Hallo,
Interessant: ... wenn der Gewinn über 599€ liegt, dann muss man das in SO angeben. Da der hier bei ca. -49t€ liegt ...
Das mit den 50t€ ist komplizierter und sollte als Beispiel dienen,
Aber eine einfache Rechnung: ich habe 50qm für 50.000€ bodenrichtwert gekauft
Und warum gibt es dann ein Haus fast geschenkt (=230T) dazu?
aber egal wie man rechnet unter SO gehts es nicht.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Mal ganz doof gefragt, wie kann dir überhaupt ein Verlust entstehen wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausübt?
Üblicherweise tritt die Gemeinde bei Ausübung des Vorkaufsrechtes in den bestehenden Kaufvertrag als zusätzlicher Käufer ein, so dass du dirket die geringere Fläche erwirbst und die Gemeinde den anteiligen Kaufpreisdirekt an den Verkäufer entrichtet. Zwischen der Gemeinde und dir als dem eigentlichem Käufer entsteht kein Vertrag.
Die Gemeinde hat allerdings das Recht, lediglich den normalen Verkehrswert zu bezahlen anstatt den im Vertrag angesetzten Preis. In diesem Fall hat aber der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Der geschilderte Sachverhalt ist inhaltlich nicht nachvollziehbar... und von den genannten Werten erst recht nicht. Wenn du selbst nach Vollzug des Kaufvertrages zwischen dir und einem Dritten einen Teil der Fläche an die Gemeinde veräußerst, dann ist das ein ganz anderer Sachverhalt und hat nichts mit dem Vorkaufsrecht zu tun. Es liegt dann eindeutig ein Spekulationsgeschäft im Sinne von § 23 EStG vor, welches in der Anlage SO erklärt wird.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Sorry dass ich so lange nichts von mir hören hab lassen.
wir wohnen in 70771 Leinfelden.
Hier die Bodenrichtwerte:
2018: 820€/qm, 2020:1040€/qm, 2022:1240€/qm Grund für die Steigerung: zukünftige Eigentümer kaufen für 2000€/qm :/
Die Situation ist wie folgt in Kurzform:
1956 wurde auf 650qm ein Haus mit Garten aufgebaut
1960 wurde die Siedlung vergrößert
1964 hat die Gemeinde beschlossen, 50qm vom Grundstück als Gehweg/Strasse auszuweisen allerdings hat der damalige Eigentümer dem Ausbau/Verkauf an die Stadt nicht zugestimmt.
2019 habe ich das Grundstück erworben jedoch so zusammen mit der Gemeinde, dass beim Notarvertrag der Eigentümer mir alles verkauft und ich dann das Teilgrundstück an die Gemeinde in einem zweiten Notarvertrag verkaufe. Vorkaufsargument der Gemeinde ohne Verhandlungsspielraum :/
Ich verkaufe allerdings zu 20€/qm, da es eine Straße ist und kein Bebauungsgrundstück.
Man könnte jetzt so argumentieren: ich habe ja auch eine Straße (nach Plan) gekauft aber mir wurde ja eigentlich auch ein bebauter Garten mit Haus verkauft.
deshalb die Frage: kann ich jetzt 50t€ Also genau 40t€ Verlust absetzen?
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Die Frage betrifft ausschließlich Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,
kann ich jetzt 50t€ Also genau 40t€ Verlust absetzen?
Zur Höhe des Verlustes nur soviel: Es gibt unterschiedliche Grundstücke, mit unterschiedlichem Wert; du sagst ja selber schon: "da es eine Straße ist und kein Bebauungsgrundstück."
Und diese Unterscheidung gilt natürlich auch bei deinem Kauf, unabhängig davon, dass du nur ein Grundstück gekauft hast.
Da dir der Verkaufspreis bereits beim Kauf bekannt war ist es übrigens nicht nachvollziehbar, dass du viel zu viel dafür bezahlt haben willst. Sprich: Der Makel war sicher bereits in deinem Kaufpreis inkludiert.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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