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Gesonderte u. einheitl Feststellung v Grundlagen f.d. Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)

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    Gesonderte u. einheitl Feststellung v Grundlagen f.d. Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)

    Guten Abend!
    Unter "alle Formulare" habe ich die "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)" aufgerufen und wollte dort die Angaben für das Jahr 2020 eingeben. Das Kalenderjahr 2020 ist aber nicht auswählbar. Ist die Bearbeitung für 2020 noch nicht frei gegeben oder woran kann es liegen, dass eine Auswahl des Jahres 2020 noch nicht wählbar ist?
    MfG HD Splitt

    #2
    Hallo,

    links auf der Startseite findest du den Punkt -Bereitstellungstermine-
    Da ist für ges. und einh....... das Datum 24.03.2021 zu sehen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Das Formular wird fast jedes Jahr erst um den 25. März freigegeben, nur für 2018 erfolgte die Freischaltung ausnahmsweise mal bereits am 18. Februar 2019

      Das Unterforum ElsterFormular passt für die Frage nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das Formular wird fast jedes Jahr erst um den 25. März freigegeben, nur für 2018 erfolgte die Freischaltung ausnahmsweise mal bereits am 18. Februar 2019
        Hallo,

        was interessiert was 2018 war für die erklärung 2020?
        Hauptsache noch ein Beitrag

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Hauptsache noch ein Beitrag
          Da du ausnahmsweise das falsche Unterforum nicht beanstandet hast, musste ich sowieso einen Satz schreiben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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