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Einkommensteuererklärung Lohnabrechnungen fehlen

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    Einkommensteuererklärung Lohnabrechnungen fehlen

    Guten Tag ich habe ein Problem und zwar möchte ich meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 einreichen jedoch fehlen mir Lohnabrechnungen aus den Monaten Januar und Februar 2020.

    Da ich im April die Firma gewechselt habe und meine ehemalige Firma den Betrieb eingestellt habe, hab ich leider keinen Kontakt mehr zu meinem ehemaligen Arbeitgeber.

    Ich habe dies per E-Mail meinem zuständigen Finanzamt mitgeteilt und da wurde mir gesagt dass dort noch keine Meldungen vom Arbeitgeber vorliegen und ich die Einkommensteuererklärung auch ohne Angabe von Bruttoarbeitslohn angeben kann da die Arbeitgebermeldungen von Amtswegen eingelesen werden.

    Ich verstehe nicht ganz wie dass funktionieren soll, es wäre doch eine Falschangabe bei Anlage N einfach den Bruttoarbeitslohn auf 0 Euro zu lassen und so zu übernehmen? Wie soll ich hier vorgehen?

    Ich habe einen Elster Account und reiche die Steuererklärung elektronisch ein
    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen danke schonmal und noch einen schönen Tag
    ​​​​​​​

    #2
    Zitat von Jukedeas Beitrag anzeigen
    es wäre doch eine Falschangabe bei Anlage N einfach den Bruttoarbeitslohn auf 0 Euro zu lassen
    Null ist natürlich falsch! Du machst stattdessen gar keine Angaben zu diesem Job.

    Zitat von Jukedeas Beitrag anzeigen
    Ich habe einen Elster Account und reiche die Steuererklärung elektronisch ein
    Mit welcher Anwendung denn? Du fragst ja hier unter Allgemein und Projekt!

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Null ist natürlich falsch! Du machst stattdessen gar keine Angaben zu diesem Job.



      Mit welcher Anwendung denn? Du fragst ja hier unter Allgemein und Projekt!
      Danke für die Antwort, tut mir leid ich bin noch neu hier und wusste nicht Recht wo das genau reinpassen könnte.

      Okay aber wenn man keine Angaben zu diesem Job mache und ich nur die Lohnsteuerbescheinigung meines jetzigen Arbeitgebers berücksichtige, zählt das dann nicht auch als Falschangabe gegenüber dem Finanzamt?
      Immerhin hatte ich ja Januar bis März 2020 auch Einkommen von meinem ehemaligen Arbeitgeber.

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        #4
        Jedenfalls ist man nicht mehr verpflichtet, die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung zu machen. Also sehe ich das auch nicht als Falscheingabe.

        Mit welcher Anwendung machst Du die Steuererklärung?

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Jedenfalls ist man nicht mehr verpflichtet, die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung zu machen. Also sehe ich das auch nicht als Falscheingabe.

          Mit welcher Anwendung machst Du die Steuererklärung?
          Achso danke, mache die Steuererklärung mit direkt mit MeinElster Webanwendung

          Kommentar


            #6
            Zitat von Jukedeas Beitrag anzeigen
            ....
            Ich habe dies per E-Mail meinem zuständigen Finanzamt mitgeteilt und da wurde mir gesagt dass dort noch keine Meldungen vom Arbeitgeber vorliegen und ich die Einkommensteuererklärung auch ohne Angabe von Bruttoarbeitslohn angeben kann da die Arbeitgebermeldungen von Amtswegen eingelesen werden.....
            Hallo Jukedeas,
            Arbeitgeber sind verpflichtet die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer bis 28.02. des Folgejahres elektronisch zu übermitteln, dershalb wird das Finanzamt dann diese Lohnsteuerbescheinigung mit verarbeiten (Voraussetzung natürlich der AG kommt seiner Pflicht nach).
            Du könntest wenn du das mitteilen willst im Hauptvordruck Seite 9 vermerken, dass du keine Nachweise für den Lohn usw. von Januar und Februar 2020 hast.

            Tschüß

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              #7
              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

              Hallo Jukedeas,
              Arbeitgeber sind verpflichtet die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer bis 28.02. des Folgejahres elektronisch zu übermitteln, dershalb wird das Finanzamt dann diese Lohnsteuerbescheinigung mit verarbeiten (Voraussetzung natürlich der AG kommt seiner Pflicht nach).
              Du könntest wenn du das mitteilen willst im Hauptvordruck Seite 9 vermerken, dass du keine Nachweise für den Lohn usw. von Januar und Februar 2020 hast.

              Tschüß
              Vielen Dank werde ich dann dazuschreiben sodass keine Missverständnisse entstehen.. es wundert mich halt einfach dass da anscheinend nichts übermittelt worden ist für Februar und Januar

              Kommentar


                #8
                Zitat von Jukedeas Beitrag anzeigen
                ....
                .. es wundert mich halt einfach dass da anscheinend nichts übermittelt worden ist für Februar und Januar

                Hallo Jukedeas,

                noch ist ja etwas Zeit bis zur gesetzlich festgelegten Frist für Arbeitgeber.

                Tschüß

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                  #9
                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  noch ist ja etwas Zeit bis zur gesetzlich festgelegten Frist für Arbeitgeber.
                  Und wenn der Arbeitgeber bis jetzt nicht übermittelt hat (und damit nur noch 2 Tage Frist hat), dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er das auch nach der Frist erst mit "Aufforderung" machen wird. Du kannst ja schon mal prophylaktisch das Betriebsstättenfinanzamt Deines Arbeitgebers raussuchen. Sitz des Unternehmens, dort das Finanzamt anrufen und nach dem Betriebsstättenfinanzamt durchfragen. Kann ein bisschen dauern, aber Du hast ja Zeit. Und keine Panik, sind da alles ganz nette Menschen.

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                    #10
                    Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
                    ....Und wenn der Arbeitgeber bis jetzt nicht übermittelt hat (und damit nur noch 2 Tage Frist hat), dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er das auch nach der Frist erst mit "Aufforderung" machen wird...
                    Hallo,

                    da die Finanzämter nach jetzigem Stand auch erst ab 15.03. bzw. 16.03.2021 bundeseinheitlich mit der Veranlagung startenwird keiner vorher den AG mahnen.

                    Tschüß

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                      #11
                      Wenn Firmen den Betrieb einstellen, wie hier geschrieben, übermitteln sie die Lohnsteuerbescheinigungen zumeist im Rahmen der Abwicklung.

                      Deshalb wäre ich auch skeptisch, dass da jetzt noch etwas kommt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Also ich habe jetzt meinen Steuerbescheid für die Einkommensteuererklärung erhalten u d dort steht dass ich nun 6,56€ Nachzahlen muss, das Finanzamt hat meinen angegeben Bruttolohnjahreslohn von 18.800€ auf 23.000€ angehoben
                        sie haben einfach nur die Beiträge meiner neuen Firma in Berücksichtigung für die Berechnung übernommen..
                        Weiß echt nicht was man da machen soll habe auch keine Lust mehr immer hin und her zu telefonieren und keiner weiß was. Ich bezahle den Betrag einfach und fertig

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                          #13
                          Bei 6,56 € Nachzahlung ist das eine pragmatische Entscheidung, die man so treffen kann. Wenn aber das Finanzamt den Bruttolohn erhöht hat,

                          dann müssten dort doch Unterlagen vorliegen, aus denen auch die Sozialversicherungsbeiträge ersichtlich sind.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Bei 6,56 € Nachzahlung ist das eine pragmatische Entscheidung, die man so treffen kann. Wenn aber das Finanzamt den Bruttolohn erhöht hat,

                            dann müssten dort doch Unterlagen vorliegen, aus denen auch die Sozialversicherungsbeiträge ersichtlich sind.
                            Ich denke eher sie haben den Bruttolohn geschätzt, aber ja kann auch sein dass mein alter Arbeitgeber die letzte Minute noch was eingereicht hat

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                              #15
                              Ich denke eher sie haben den Bruttolohn geschätzt,
                              Dazu müsste allerdings im Steuerbescheid dann etwas stehen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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