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Abbruchhinweis 07276: keine Einkommensteuerberechnung 2020 trotz fehlerfreier Eingabe

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    Abbruchhinweis 07276: keine Einkommensteuerberechnung 2020 trotz fehlerfreier Eingabe

    Für 2020 habe ich die Vorjahresdaten übernommen und meine Lohnsteuerdaten abgerufen und eingearbeitet.
    Für meine Ehefrau habe ich die Werte auf der Anlage N händisch eingegeben, von daher wird da wahrscheinlich ein Fehler sein.
    Ansonsten alles vollständig (inkl. Anlage Vorsorgeaufwand etc.) und keine, wirklich keine Abbruch- oder andere Fehler- Hinweise.
    Trotzdem ist keine Steuerberechnung möglich:
    Die PDF öffnet sich mit folgen Erläuterungen:
    Abbruch-Hinweise
    Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07276 kein Erläuterungstext gefunden werden
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Ich habe am 22.02. eine Mail an die Corona-Hotline, ups, kleiner Scherz, an die ELSTER Hotline geschrieben, jedoch noch keine Antwort erhalten.
    Hat jemand eine Idee?

    #2
    Das ist immer schwierig mit den unkommentierten Abbruchhinweisen. Hier ein Link zur letzten Diskussion. Bitte den letzten Beitrag lesen.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...-hinweis-07276
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Den genannten Thread habe ich schon durchgelesen.
      Hilft aber erstmal nicht weiter: Die ETIN ist nicht erforderlich und ich und wir habe wir im Vorjahr die Identifikationsnummer gespeichert/übernommen.
      Und ich bin natürlich online in ELSTER Web.
      Vorhanden sind Hauptvordruck, 2 x Anlage N, Vorsorgeaufwand, Haushaltsnahe Aufwendungen, Sonderausgaben, Anlage S, Anlage Corona, 2 x Kinder
      Ich Könnte natürlich die Anlage N der meiner Ehefrau löschen. Dann gibt es aber zig weitere Hinweise, da ich ja die gesetzliche KV und Rentenbeiträge etc. eingegeben habe.
      Mal sehen...
      Ich würde ja eher gerne die Daten als TransferTicket anbieten.
      Zuletzt geändert von Fritz.Didi; 25.02.2021, 14:12.

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        #4
        Ich alle Eingaben gecheckt.
        Die einzige Eingabe, dich nicht schlüssig gewählt werden kann, ist in der Anlage Vorsorgeaufwand die folgenden Frage:

        Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?
        Zeile 51:
        Dort gibt es nur die Auswahl zwischen "Nein" und "Keine Angabe".
        "Ja" wäre die richtige (als Beamter mit Beihilfeanspruch), jedoch wird das natürlich in der folgenden Zeile 52 "Keine Rente als Beamter, aber Anwartschaft" mitabgedeckt...

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          #5
          Ich würde ja eher gerne die Daten als TransferTicket anbieten.
          Dann musst du das Problem an die Elster-Hotline herantragen. Die geben dir dann eventuell eine Transfer-ID für eine Supportanfrage.

          Wir im Anwenderforum machen das normalerweise nicht, wir helfen hier in unserer Freizeit. Das gilt zumindest für mich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Keine Angabe ist in Zeile 51 richtig, alles andere wäre in deinem Fall falsch. Mit den Zeilen 52 ff. besteht da kein Zusammenhang.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe das Problem selber lösen können:
              Ich habe die Einkommensteuererklärung 2020 komplett erneut erstellt und dieses Mal ohne Übernahme von Daten aus dem Vorjahr.
              Dann die Anlage N Daten aus dem Abruf der Bescheinigungen einarbeiten lassen.
              Und sukzessive die fehlenden Werte eingegeben, ohne Probleme oder Fehler.
              Woran kann es also gelegen haben?
              Schätzungsweise an der Übernahme bestimmter Angaben aus dem Vorjahr, die in 2020 neu verkennziffert sind:
              Zum Beispiel Anlage N: Konkrete Werbungskosten sind nunmehr im Auswahlmenü vorgegeben (Computer etc.).
              im Vorjahr waren freie Eingaben möglich und vielleicht führte die Umsetzung zu Problemen.
              Andere Ideen dazu habe ich keine.
              Also, viel Erfolg!

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                #8
                im Vorjahr waren freie Eingaben möglich
                Auch jetzt sind freie Eingaben möglich, die Vorauswahl im Dropdownmenü kann jederzeit überschrieben werden.

                Texteingaben sind auch nie die Ursache von Berechnungsfehlern oder Abbrüchen
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo Fritz.Didi,

                  und hattest du nun die Angabe in Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 51 keine Angabe gewählt wie von Charlie24 vorgeschlagen?
                  Das könnte schon der Auslöser für den abbruchhinweis gewesen sein.

                  Tschüß

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                    #10
                    Hallo holzgoe, die Angabe "keine Angabe" hatte ich zuvor auch schon, also daran lag es nicht.
                    Aber nun, tada, mit Hilfe der ELSTER-Hotline und der Transferdaten haben wir den Übertäter erwischt:
                    In der Anlage Vorsorgeaufwendungen hatte ich fälschlicherweise Werte eingegeben bei den steuerfreien Zuschüssen des Arbeitgebers, hier für meine Ehefrau:
                    Zeile 37:
                    Gesetzliche Krankenversicherung laut Nummer 24 a der Lohnsteuerbescheinigung
                    Zeile 39
                    Gesetzliche Pflegeversicherung laut Nummer 24 c der Lohnsteuerbescheinigung(Euro)
                    Und zwar jeweils den Anteil der Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Und das war mein Denkfehler.
                    Richtig ist:
                    "Führt der Arbeitgeber die Beiträge für einen gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer ab, ist der Arbeitgeberzuschuss n i c h t als steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zu bescheinigen."
                    Und in der Lohnsteuerbescheinigung waren diese auch tatsächlich nicht in der Zeile 24 bescheinigt, sondern richtigerweise in der Zeile 22 etc.
                    Alles klar?

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