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Günstigerprüfung Anlage KAP

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    Günstigerprüfung Anlage KAP

    Guten Abend,
    kann es sein, dass bei der Günstigerprüfung Anlage KAp in der Steuerberechnung noch ein Fehler ist?
    Ich mache für einen Verwandten (Renter, Anlage R-AV) die Steuerklärung. Aufgrund der Rentenhöhe ergibt sich als Steuer 0,00 € wenn Anlage Kap nicht ausgefüllt wird. Fülle ich nun die Anlage KAP aus (Haken bei Günstigerprüfung ist gesetzt) , ergibt sich plötzlich eine Nachzahlung von ca. 475 €.

    #2
    Hallo,

    ein solcher Fehler ist mir nicht bekannt.

    Ich tippe aber darauf, dass es keine Nachzahlung sondern eine Erstattung ist (mit Minuszeichen).
    Oder es waren (auch) ausländische Kapitalerträge enthalten, oder sonstige Besonderheiten (etwa eine Ersatzbemessungsgrundlage, ein zu hoher Freistellungsauftrag u.e.m.), oder die Abgeltungsteuern wurden gar nicht eingetragen.

    Was passiert denn mit der Berechnung, wenn du die Günstigerprüfung nicht beantragst?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Hallo Stefan,
      es ist eindeutig eine Nachzahlung, das steht auch in dem Feld wo ich die detaillierte Berechnung aufrufen kann. Auch die anderen von Dir genannten Dinge treffen nicht zu.
      Es handelt sich um Steuerdaten von der Commerzbank mit den Werten KeSt, Soli, KiSt, anrechenbare und angerechnete ausl. Steuern.
      Wenn ich die Günstigerprüfung nicht beantrage, kommt eine Fehlermeldung nach dem Motto "Sie haben Anlage KAP ausgefüllt aber nicht gesagt was Sie wollen".

      Thomas

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        #4
        Hallo,

        ja, einen Antrag musst du schon stellen, und zwar den gem. Zeile 5, "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge".
        Was kommt dann bei der Berechnung raus?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Hallo,
          der Haken in Zeile 5 ändert nichts.
          Alles gelöscht und komplett neu angefangen habe ich auch schon, aber es bleibt dabei, ohne Anlage KAP 0,00€ und mit Anlage KAP trotz Günstigerprüfung eine Nachzahlung.

          Thomas

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            habe Gestern EK 2020 fertig. Rentner + KAP, etwas über der Grenze - Alles sachgerecht berechnet.
            In Deinem Fall müssen hohe KAP-Einkünfte vorliegen und eine Direktabführung der Steuer nicht erfolgt sein. Hier würde ich die Lösung suchen

            Gruß
            Wolfgang

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              #7
              Es sind auch Eingabefehler denkbar. Ein Fehler im Steuerberechnungsmodul ist mir nicht bekannt.

              Ohne nähere Angaben zu den in der Anlage KAP ausgefüllten Zeilen wird sich das Problem nicht lösen lassen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank für die bisherigen Infos.
                Eingabefehler sind definitiv ausgeschlossen, aber ich werde jetzt mal abwarten, was die Commerzbank schriftlich als Steuerbescheinigung demnächst schickt.
                Die von mir eingegebenen Werte stammen aus der Steuerübersicht im Onlinebanking der Commerzbank. Dort sind die Jahreswerte 2020 aufgeführt: Erträge, KeSt, Soli, KiSt, anrechenbare ausl. Steuern, angerechnete ausl. Steuern.
                Scheinbar sind diese Werte nicht korrekt.

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                  #9
                  Hallo,

                  der Haken in Zeile 5 ändert nichts.
                  Dann liegt es schon mal nicht an der Günstigerprüfung.

                  Die Werte kannst du auch leicht überprüfen:
                  ( Sonstiges-Topf + positiver(!) Aktientopf - Sparer-Pauschbetrag ) * 25% - angerechnete Quellensteuer = Abgeltungsteuer

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Guten Tag. Ich habe ein ähnliches Problem wie der Fragesteller. Ich bin Steuerausländer und dadurch nur beschränkt steuerpflichtig und habe lediglich Kapitalerträge in Deutschland. Demensprechend ist mein Steuersatz 0% für Einkünfte, da unter dem Mindesteinkommen, und im Rahmen der Günstigerprüfung, sollte ich eigentlich keine Kapitalertragssteuer zahlen müssen. Dies ist auch das Ergebnis, wenn ich sämtliche Daten in die Steuersparerklärungs-Software eingebe (Ergebnis: Rückzahlung). Wenn ich die identischen Daten bei Elster Online eingebe und die Prüfung durchführe erfolgt eine hohe Nachzahlung. Deshalb war auch meine Vermutung, dass die Günstigerprüfung erst bei der tatsächlichen Prüfung durch das Finanzamt erfolgt. Kann das jemand bestätigen?

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                      #11
                      Zitat von BSyring Beitrag anzeigen
                      Ich habe ein ähnliches Problem wie der Fragesteller. Ich bin Steuerausländer und dadurch nur beschränkt steuerpflichtig und habe lediglich Kapitalerträge in Deutschland. Demensprechend ist mein Steuersatz 0% für Einkünfte, da unter dem Mindesteinkommen, und im Rahmen der Günstigerprüfung, sollte ich eigentlich keine Kapitalertragssteuer zahlen müssen.
                      Bei beschränkter Steuerpflicht gibt es keinen Grundfreibetrag!

                      Zitat von BSyring Beitrag anzeigen
                      Dies ist auch das Ergebnis, wenn ich sämtliche Daten in die Steuersparerklärungs-Software eingebe (Ergebnis: Rückzahlung).
                      Rechnet die für unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht? Falls ersteres, wäre es die berühmte Milchmädchenrechnung, denn es bleibt natürlich der Grundfreibetrag steuerfrei, und wenn die Kapitalerträge als einzige Einkunftsart drunter bleiben, ist die Steuer natürlich Null.

                      Zitat von BSyring Beitrag anzeigen
                      Deshalb war auch meine Vermutung, dass die Günstigerprüfung erst bei der tatsächlichen Prüfung durch das Finanzamt erfolgt. Kann das jemand bestätigen?
                      Nein.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen

                        Rechnet die für unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht? Falls ersteres, wäre es die berühmte Milchmädchenrechnung, denn es bleibt natürlich der Grundfreibetrag steuerfrei, und wenn die Kapitalerträge als einzige Einkunftsart drunter bleiben, ist die Steuer natürlich Null.

                        .
                        Danke für die Antworten multi. Das Steuerprogramm kann beide Optionen berechnen, allerdings ist kein direkte Übertragung an Elster mehr möglich bei begrenzter Steuerpflicht.

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                          #13
                          Ok, leider hast du mich auf dem falschen Fuß erwischt. Ich habe mittlerweile versucht das Ganze nachzustellen, und schon deswegen kläglich gescheitert, weil es in der ESt 1C gar keine Anlage KAP gibt, und ich keinen blassen Schimmer habe, was du überhaupt ausgefüllt hast.

                          Und der Grund, dass es die Anlage KAP gar nicht gibt, dürfte sein, dass bei beschränkter Steuerpflicht die im Inland erzielten Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer komplett und endgültig erledigt sind, und es hier gar keine Günstigerprüfung gibt.

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                            #14
                            Beschränkt Steuerpflichtige müssen nur ganz bestimmte Kapitalerträge im Inland versteuern und die sind im Hauptvordruck in Zeile 34 ff

                            anzugeben. Einzelheiten siehe § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Im übrigen gibt es bei beschränkter Steuerpflicht wenn nur Kapitaleinkünfte mit Steuerabzug vorliegen keine Veranlagung. Die Steuer ist mit dem KESt Einebhalt abgegolten und die Ersttatung zu Unrecht oder zuviel einbehaltener Steuer (z.B. wegen DBA) ist beim BZSt zu beantragen.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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