Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einige Fragen zur Ausfüllung bei Mein Elster als Arbeitnehmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Hallo,

    dass die Daten vorliegen ist klar, dass sie berücksichtigt werden (immer) kann ich nur hoffen,
    wissen kann ich es nicht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #17
      Ja, was weiß man schon, heutzutage

      Ich geh allerdings fest davon aus, dass die Lohnsteuerbescheinigung vollständig berücksichtigt wird. Sie wird sogar dann angesetzt, wenn der Steuerpflichtige selbst andere Angaben macht.

      Kommentar


        #18
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Sie wird sogar dann angesetzt, wenn der Steuerpflichtige selbst andere Angaben macht.
        Sicher? Wie weit geht das dann?

        Mein Ex-AG hat in der LStB (für die Betriebsrente) das Feld 29 (Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag) fälschlich mit 0,00 belegt. In der Erklärung habe ich das natürlich korrigiert. Sollte das FA den Wert aus der LStB übernehmen und meinen Wert überschreiben, wären schon jetzt Probleme und Einspruch absehbar. Bislang ist meine Hoffnung, dass dem FA schon klar ist, dass es den Versorgungsfreibetrag gibt.

        Kommentar


          #19
          Hallo,

          wenn man von den bescheinigten Daten abweicht würde ich das immer erläutern.

          Für die Steuerbescheinigung der Banken gibt es sogar extra Felder dafür - in der Anlage N aber leider nicht.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #20
            wenn man von den bescheinigten Daten abweicht würde ich das immer erläutern.
            Das würde ich zwar auch so machen, ich würde allerdings parallel versuchen, eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung durch den AG zu erreichen.

            Die BMG für den Versorgungsfreibetrag muss der AG berechnen, es kann ja auch Einmalbezüge geben, die da zu berücksichtigen sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              ... ich würde allerdings parallel versuchen, eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung durch den AG zu erreichen.
              Bin ich natürlich dran - aber bis der Sachbearbeiter die Problematik verstanden hat, hab ich vermutlich schon meinen Bescheid

              Die BMG für den Versorgungsfreibetrag muss der AG berechnen, es kann ja auch Einmalbezüge geben, die da zu berücksichtigen sind.
              Stimmt, wäre hier aber nicht bedeutend, da ich ohnehin deutlich über dem Höchtbetrag liege.
              Ich werd wohl sicherheitshalber eine Erläuterung beifügen - hoffentlich verzögert das nicht unnötig die Bearbeitung.


              Kommentar


                #22
                Stimmt, wäre hier aber nicht bedeutend, da ich ohnehin deutlich über dem Höchtbetrag liege.
                Mein früherer AG hatte bei der ursprünglichen Berechnung der Bemessungsgrundlage vor einigen Jahren den Einmalbezug schlicht vergessen,

                der bescheinigte Betrag war aber immer noch über dem Höchstbetrag und nicht 0,00. Den Fehler habe ich damals zwar dem Finanzamt

                mitgeteilt, aber ich musste nichts korrigieren. Mein FA-Sachbearbeiter meinte damals, das sei kein Problem, da trotzdem die Höchstbeträge

                zum Tragen kommen. Bei 0,00 in der Bescheinigung wird das m. E. ohne Korrektur aber nicht durchgewunken.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #23
                  Ja die übermittelten Daten müssen grundsätzlich vom FA berücksichtigt werden, soweit kein Antragstatbestand vorliegt (z.B. Anlage AV für Riester), siehe § 175 b Abgabenordnung.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #24
                    Danke für Eure Hinweise und Tips. Ich habe jetzt doch keine Erläuterung beigefügt, da "ergänzende Angaben" die Bearbeitung erfahrungsgemäß doch nur verlängern.
                    Wenn das FA meinen Wert nicht übernimmt, bekomme ich wenigstens erstmal einen Großteil der Erstattung. Der Rest geht dann eben über Einspruch - der ist in diesem Jahr wg. potentieller Renten-Doppelbesteuerung wohl ohnehin nötig.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X