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Bei Berechnung EkSt 2020 wird der Kinderfreibetrag nicht gezogen?!

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    Bei Berechnung EkSt 2020 wird der Kinderfreibetrag nicht gezogen?!

    Hallo,

    ich habe heute die Daten aus 2019 übernommen, Bescheinigungen eingelesen, alle Zahlen auf Stand 2020 gebracht, 1 Kind wg. Alter gelöscht, 2 bleiben noch übrig, die Berechnung laufen lassen, und gesehen das die Kinderfreibeträge komplett fehlen !

    Hat das sonst noch jemand außer mir?

    Danke,
    Patrick

    #2
    Hallo,

    das wundert mich nicht.
    Mich wundert allerdings, dass du überhaupt Daten nach Elsterformular übernehmen konntest,
    denn EF läuft ab 2020 überhaupt nicht mehr

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Genau, das ist eine Sache: mit ElsterFormular hast Du sicher keine Steuererklärung für 2020 erstellt!

      Ansonsten gilt natürlich: wenn das Kindergeld günstiger ist als der Kinderfreibetrag, dann gibt es keinen Kinderfreibetrag.

      Kommentar


        #4
        Ich arbeite natürlich mit "Elster Online". Warum heißt die Gruppe denn noch "Elster Formular", wenn es das gar nicht mehr gibt?

        Außerdem habe ich dämlicherweise die Zeiten der Ausbildung nicht angepasst, die waren noch 2019, jetzt passt alles.

        Eine Plausi-Kontrolle wäre nicht schlecht die einen darauf aufmerksam macht, wenn man in einer Erklärung für 2020 Zeiten aus 2019 angibt ...

        Kommentar


          #5
          Warum heißt die Gruppe denn noch "Elster Formular", wenn es das gar nicht mehr gibt?
          Für die Jahre bis einschließlich 2019 gibt es ElsterFormular ja noch und solange das so ist, wird auch ein Unterforum dafür gebraucht.

          Das richtige Unterforum für dich ist Mein ELSTER, dorthin verschiebe ich das Thema jetzt auch.

          Zu der Günstigerprüfung ist noch anzumerken, dass sie für jedes Kind einzeln erfolgt und 2020 wegen des Kinderbonus oft nicht greift,

          das ist jetzt nicht ungewöhnlich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von patrickopreuss Beitrag anzeigen
            Ich arbeite natürlich mit "Elster Online". Warum heißt die Gruppe denn noch "Elster Formular", wenn es das gar nicht mehr gibt?
            Gegenfrage in ergänzung zu Charlie24, dem ich mich vollumfänglich anschließe: Warum postest Du unter "Elsterformular" und nicht unter "Mein Elster", wenhn Du "natürlich" mit "Mein Elster" arbeitest ? Ich poste meine Fragen zu "Mein Elster" auch nicht unter "exotisches Obst und Gemüse" ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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