Hallo! Ich habe einen Riestervertrag und möchte bei meiner Einkommensteuererklärung für 2020 die Förderung beantragen. Der Anlage AV entnehme ich aber (Abschnitt mittelbar begünstigte Person), dass ich hier meine Beiträge für 2019 eintragen muss. Gilt hier quasi ein Jahr Verzug bei der Beantragung der Förderung?
Konkret mein Fall:
Im Jahr 2019 war ich im Ausland und nicht in Deutschland steuerpflichtig (kann also nicht die Riester-Förderung beantragen, soweit klar).
Im Jahr 2020 war ich Arbeitnehmerin in Deutschland und habe Riester-Beiträge gezahlt, für die mir die Förderung zusteht.
Für 2020 möchte ich entsprechend die Förderung beantragen. Tu ich das erst in meiner Steuererklärung für das Jahr 2021? Falls dem so ist kann/sollte ich die Anlage AV bei meiner jetzigen Steuererklärung ganz weg lassen, obwohl ich 2020 Riester-Beiträge gezahlt habe? Diese nenne ich dann aber erst im nächsten Jahr. Richtig?
Herzlichen Dank für eure Tipps.
Konkret mein Fall:
Im Jahr 2019 war ich im Ausland und nicht in Deutschland steuerpflichtig (kann also nicht die Riester-Förderung beantragen, soweit klar).
Im Jahr 2020 war ich Arbeitnehmerin in Deutschland und habe Riester-Beiträge gezahlt, für die mir die Förderung zusteht.
Für 2020 möchte ich entsprechend die Förderung beantragen. Tu ich das erst in meiner Steuererklärung für das Jahr 2021? Falls dem so ist kann/sollte ich die Anlage AV bei meiner jetzigen Steuererklärung ganz weg lassen, obwohl ich 2020 Riester-Beiträge gezahlt habe? Diese nenne ich dann aber erst im nächsten Jahr. Richtig?
Herzlichen Dank für eure Tipps.
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