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Beschreiben die Angaben in Anlage AV das vorletzte Jahr?

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    Beschreiben die Angaben in Anlage AV das vorletzte Jahr?

    Hallo! Ich habe einen Riestervertrag und möchte bei meiner Einkommensteuererklärung für 2020 die Förderung beantragen. Der Anlage AV entnehme ich aber (Abschnitt mittelbar begünstigte Person), dass ich hier meine Beiträge für 2019 eintragen muss. Gilt hier quasi ein Jahr Verzug bei der Beantragung der Förderung?

    Konkret mein Fall:
    Im Jahr 2019 war ich im Ausland und nicht in Deutschland steuerpflichtig (kann also nicht die Riester-Förderung beantragen, soweit klar).
    Im Jahr 2020 war ich Arbeitnehmerin in Deutschland und habe Riester-Beiträge gezahlt, für die mir die Förderung zusteht.

    Für 2020 möchte ich entsprechend die Förderung beantragen. Tu ich das erst in meiner Steuererklärung für das Jahr 2021? Falls dem so ist kann/sollte ich die Anlage AV bei meiner jetzigen Steuererklärung ganz weg lassen, obwohl ich 2020 Riester-Beiträge gezahlt habe? Diese nenne ich dann aber erst im nächsten Jahr. Richtig?

    Herzlichen Dank für eure Tipps.

    #2
    Nicht richtig, du beantragst die Günstigerprüfung natürlich in der Erklärung für 2020. Nur bestimmte Angaben werden für das Jahr 2019 abgefragt.

    Wenn du 2019 keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hast, musst du eben 0 eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie24,

      OK, das ergibt Sinn. Ich trage also in der gesamten Anlage AV nur zwei Zeilen ein (da ich ledig und keine Kinder):
      Zeile 5: Ich bin für das Jahr 2020 unmittelbar begünstigt --> Häkchen
      Zeile 6: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2019 --> 0€

      So müsste es passen, oder? Sehr schlank dieses Jahr.


      Zuletzt geändert von Meluu; 27.02.2021, 15:14.

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        #4
        So müsste es passen, sehr schlank dieses Jahr.
        Ein wenig zu schlank ! Damit deine Steuervorausberechnung stimmt, musst du zusätzlich die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

        hinzufügen und die 2020 entrichteten Beiträge dort eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo, stmmt, aber die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung ist ja nur für mich und nicht fürs FA. Klar, kann ich machen, wenn ich die genaue Steuervorausberechnung wissen möchte. ist aber optional, oder? Hab ich früher nie gemacht und mich überraschen lassen

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            #6
            Natürlich ist diese Anlage nur für dich, aber ohne die Anlage siehst du nicht, ob die mit der Anlage AV beantragte Günstigerprüfung zwischen

            Zulage und Sonderausgabenabzug überhaupt greift. Früher konnte bzw. musste man die Beiträge noch direkt in der Anlage AV erfassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hm, ich hab es aus Neugierde jetzt mal gemacht udn bekomme bei der Vorausberechnung das Ergebnis hier:
              Altersvorsorgebeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.946
              dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175

              Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.121

              davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.100. . . . -2.100

              Wie ist das jetzt zu interpretieren? Von der Zulage ist 21€ steuerpflichtig. Ziemlich egal, oder?

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                #8
                Was du hier angezeigt bekommst, ist die Berechnung des Höchstbetrages von 2.100,00 €. Mit der Steuerersparnis hat das nichts zu tun, die wird

                unterhalb der Tabelle mit der Steuerberechnung extra ausgewiesen, wobei der Betrag nur die Einkommensteuer umfasst, nicht den Soli.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hm, OK, die Steuerersparnis wird mir auch angezeigt. Aber muss ich da jetzt wauf was achten/ etwas prüfen "ob irgendwas geklappt" hat oder zu meinem Vorteil ist? Ich meine, ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das alles korrekt so berechnet ist. Ich werde das ja jetzt nicht nachrechnen oder so.
                  Danke übrigens für deine Zeit, das ist wirklich nett.

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                    #10
                    Wenn eine Steuerersparnis angezeigt wird, ist die Günstigerprüfung zu deinem Vorteil ausgegangen, da musst du auf nichts weiter achten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Herzlichen Dank!

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                        #12
                        Überhaupt: wenn man die Anlagen schon ausgefüllt hat, dann muss man sie auch nicht mehr entfernen, mit der Begründung, sie würden sich sowieso nicht auswirken. Dann führt halt das Finanzamt die Günstigerprüfung durch, statt dass man das selber machen müsste.

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                          #13
                          Hallo zusammen,

                          wir haben nun lange gesucht und sind irgendwie nicht auf die Lösung gekommen, die zu uns passt.
                          Es geht auch bei uns um die Angaben zu folgendem Punkt:

                          Unmittelbare Begünstigung
                          Ich bin für das Jahr 2020 unmittelbar begünstigt
                          Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2019

                          Meine Frau hat eine Riesterrente und ist entsprechend unmittelbar begünstigt. Im letzten Jahr haben wir in dem Feld für die Einnahmen das Bruttogehalt von 2018 eingetragen und das hat soweit gepasst. Im Jahr 2019 hat meine Frau aber nicht gearbeitet und war vollständig in Elternzeit, hat so gesehen also kein Bruttogehalt, welches wir dort eintragen könnten.
                          Eingezahlt hat sie aber weiter jeden Monat.

                          Tragen wir hier nun Einnahmen = 0 Euro ein oder nimmt man das Elterngeld, was sie erhalten hat?

                          Über Hilfe freuen wir uns.

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                            #14
                            Tragen wir hier nun Einnahmen = 0 Euro ein oder nimmt man das Elterngeld, was sie erhalten hat?
                            Das Elterngeld muss man als einzige Entgeltersatzleistung nicht angeben, siehe auch den Hilfetext zu Zeile 8 der Anlage AV.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von bkoenig33 Beitrag anzeigen
                              Meine Frau hat eine Riesterrente und ist entsprechend unmittelbar begünstigt.
                              Und was muss man dann deines Erachtens nach tun, um mittelbar begünstigt zu sein, wenn jeder mit Riestervertrag entsprechend unmittelbar begünstigt ist?

                              Deine Frau war 2020 unmittelbar begünstigt, wenn sie mindestens einen Tag die Voraussetzungen dafür erfüllt hat. Das kann eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung sein, der Bezug von Elterngeld usw.
                              War sie das ganze Jahr Hausfrau ohne Bezug von Elterngeld oder selbständig, so war sie nicht unmittelbar begünstigt, egal wie viele Riesterverträge sie hat.

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