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Kinderbetreuungskosten rechnet falsch

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    Kinderbetreuungskosten rechnet falsch

    Hallo zusammen,
    meine Frage betrifft die Kinderbetreuungskosten.
    Ich habe 3 x Anlage Kinder mit insgesamt € 1.064 Kinderbetreuungskosten (KiGa) eingetragen.
    Unter "prüfen und Steuerberechnung" wird nun ein Betrag in Höhe von nur € 121 angezeigt, was jedoch nicht 2/3 der o.g. Kosten sind.
    Kann mir hierzu jemand weiterhelfen, bwz. sagen, was ich falsch gemacht haben?
    Herzlichen Dank und liebe Grüße
    miralfa

    #2
    Redest du von einer Minderung des zu versteuernden Einkommens um 121€ oder von 121€ erstatteter Steuer?

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      #3
      bei der Berechnung wird unter "Sonderausgaben" als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben "Kinderbetreuungskosten" mit € 121 angegeben.
      Daher wird das zu versteuernde Einkommen um € 121 gekürzt -> eigentlich müsste hier doch € 709 stehen (2/3 von € 1.064)?
      Zuletzt geändert von Mialfa; 27.02.2021, 18:58.

      Kommentar


        #4
        Für welches Jahr machst du denn die Steuererklärung und mit welcher Anwendung ?

        Du schreibst hier im Unterforum für ElsterFormular, damit konnte man letztmals das Jahr 2019 erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es handelt sich um die Steuererklärung für 2020 über die Elster Registrierung vom Finanzamt

          Kommentar


            #6
            Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER. Da hast für 3 Kinder Kosten des Kindergartens erklärt, ungefähr in gleicher Höhe,

            nehme ich an ?

            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Es sind 3 Kinder mit folgenden Betreuungskosten (Kindergarten): Kind 1 -> € 400, Kind 2 + Kind 3 -> je € 864.
              Insgesamt € 2.128, davon habe ich 50% angegeben und bekomme in der Berechnung jedoch nur € 121 vom zu versteuernden Einkommen gekürzt

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                #8
                Insgesamt € 2.128, davon habe ich 50% angegeben
                Warum nur 50% ? Anzugeben sind in Zeile 73 zunächst die Gesamtaufwendungen der Eltern. Dann macht man Angaben zum Haushalt der Elternteile

                und zur Haushaltszugehörigkeit der Kinder. Wenn die Eltern nicht zusammen veranlagt werden, gibt man dann in Zeile 78 die selbst getragenen

                Kinderbetreuungskosten ein. Zeile 79 kann in der Regel leer bleiben, da geht es um die Aufteilung des Höchstbetrags, der in deinem Fall nicht

                erreicht wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich habe die 50% gelöscht, was am Ergebnis leider auch nichts ändert

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Mialfa Beitrag anzeigen
                    Ich habe die 50% gelöscht, was am Ergebnis leider auch nichts ändert
                    Um deinen Fall nachzustellen, muss man wissen, ob die Eltern zusammen veranlagt werden oder nicht und ob die Eltern im gleichen Haushalt leben

                    und außerdem, ob die Kinder in deinem Haushalt leben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Es handelt sich um eine getrennte Veranlagung. Eltern und Kinder wohnen im gleichen Haushalt.

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                        #12
                        Eine getrennte Veranlagung gibt es seit 2013 nicht mehr. Seit Ihr verheiratet und habt Euch für die Einzelveranlagung von Ehegatten entschieden ? Falls ja: Hast Du in der Anlage "Sonstiges" angekreuzt bei "Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern" ? Oder seid Ihr unverheiratete Eltern ?
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Ich bin jetzt von unverheirateten Eltern ausgegangen, die die Gesamtkosten jeweils hälftig tragen.

                          Ich kann keine Fehler erkennen, die Kinderbetreuungskosten werden in der Steuerberechnung zutreffend berechnet.

                          Wurden vielleicht versehentlich steuerfreie Erstattungen durch Dritte erklärt ?
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 01.03.2021, 21:18. Grund: Tippfehler ausgebessert
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Bei Gesamtkosten von 2.128,00 € für alle 3 Kinder zusammen und hälftiger Aufteilung der Kosten auf beide Elternteile trägt jeder 1.064,00 €.

                            Davon werden bei jedem Elternteil 710,00 € steuerlich berücksichtigt. Alles richtig !

                            Kinderbetreuung.JPG
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Vielen Dank für die Antwort - so sehe ich das auch. In der Berechnung werden jedoch nicht € 710,00 steuerlich berücksichtigt, sondern nur € 121.

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