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Nachzahlung (Mein Elster)

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    Nachzahlung (Mein Elster)

    Hallo zusammen,

    ich habe beim Erstellen der (für mich freiwilligen) Lohnsteuererklärung 2020 über Mein Elster folgende Werte angegeben und als Ergebnis eine Nachzahlung von 181 € erhalten:

    Summe Bruttolohn: ca. 16.000€
    Lohnsteuer: 681€
    Spende: 120€
    Beiträge zur privaten Krankenversicherung: ca. 600€
    Beiträge zur Pflegeversicherung: ca. 200€
    Über Basisabsicherung hinaus gehende Beträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung: 220€

    Ich habe alle benötigten Anlagen beigefügt, auch Anlage Vorsorgeaufwand. Das ist meine zweite selbständige Steuererklärung. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso es zu einer Nachzahlung kommt. Habe die Steuererklärung so natürlich nicht abgeschickt. Ich dachte ich würde wenigstens meine Lohnsteuer zurückkriegen.

    Freue mich über jeden nützlichen Rat :-)

    #2
    So wie ich das überblicke, bist du entgegen deiner Einschätzung sehr wohl verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

    Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen mit nur 800,00 € deutlich unter der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten

    Mindestvorsorgepauschale. Was steht denn unter Nummer 28 deiner Lohnsteuerbescheinigung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      So wie ich das überblicke, bist du entgegen deiner Einschätzung sehr wohl verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

      Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen mit nur 800,00 € deutlich unter der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten

      Mindestvorsorgepauschale. Was steht denn unter Nummer 28 deiner Lohnsteuerbescheinigung ?
      Antwort Charlie24

      Bei Nummer 28 meiner Lohnsteuerbescheinigung sind ca. 1.900€ angegeben. Wäre ich dann Ihrer Meinung nach weiterhin verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?

      Wenn es für mich tatsächlich verpflichtet sein sollte, würde ich dann vom zuständigen Finanzamt eine entsprechenden Brief darüber mit Aufforderung zur Abgabe erhalten oder muss ich von mir selber aus tätig werden?

      Kommentar


        #4
        Bei Nummer 28 meiner Lohnsteuerbescheinigung sind ca. 1.900€ angegeben. Wäre ich dann Ihrer Meinung nach weiterhin verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
        Da geht es nicht um meine Meinung. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

        Man muss von sich aus tätig werden. Vielleicht hast du ja noch Haftpflichtversicherungen oder so etwas, um näher an die 1.900,00 € zu kommen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Da geht es nicht um meine Meinung. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

          Man muss von sich aus tätig werden. Vielleicht hast du ja noch Haftpflichtversicherungen oder so etwas, um näher an die 1.900,00 € zu kommen
          Antwort Charlie24 :

          Nein, habe keine weiteren Nennenswerten Versicherungen, um auf die 1.900 € zu kommen. So wie es aussieht, muss ich also sogar draufzahlen; bin irgendwie enttäuscht.
          Vielen Dank für die ausführlichen Informationen!

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            #6
            Hallo,

            werbungskosten auch nicht mehr als 1000.-?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              werbungskosten auch nicht mehr als 1000.-?

              Gruß FIGUL
              Antwort an FIGUL :

              Nein, keine Werbungskosten, außer Mietkosten, weil ich fürs Studium umziehen musste (hatte die Wohnung am Studienort als Zweitwohnsitz angemeldet). Kann man die Mietzahlungen (im Jahr 2020 waren es 7 Monate) etwa berücksichtigen?

              Kommentar


                #8
                Wenn es sich um ein Erststudium (nicht dual) handelt, bist du gut beraten, die Kosten dafür in der Anlage Sonderausgaben geltend zu machen.

                Umzugskosten können dazu gehören, doppelte Haushaltsführung gibt es allerdings nur, wenn du an deinem Erstwohnsitz einen eigenen Haushalt

                hast. Ein Zimmer im Elternhaus reicht dafür nicht aus.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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