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Nachzahlung bei Vorausfüllen mit Lohnsteuerbescheinigung

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    Nachzahlung bei Vorausfüllen mit Lohnsteuerbescheinigung

    Guten Abend
    und schonmal danke, dass du dir die zeit nimmst mir zu helfen

    Mache grad die (freiwillige) Einkommenssteuererklärung 2020 in Mein Elster. Zu meiner Verwunderung sagt die vorläufige Berechnung ich solle 43 Euro nachzahlen.

    Ich hab die Erklärung automatisch vorausfüllen lassen mit der Lohnsteuerbescheinigung, die Steuernummer eingetragen und sonst nichts geändern.
    Die übernommenen Daten hab ich schon geprüft und auch schon das Formular nochmal neu angefangen, selbes Ergebnis.

    Folgende Daten zu mir:
    • ledig keine Kinder
    • ein Arbeitgeber, keine weiteren Einkunftsquellen
    • keine Kirchensteuer
    • gesetzliche Krankenversicherung
    • keine Freibeträge
    Habe folgende Anlagen im Formular:
    • Anlage N
    • Anlage Vorsorgeaufwand
    Hab natürlich zuerst recherchiert, aber irgendwas muss ich hier wohl übersehen.
    Der Steuerrechner vom Bundesministerium gibt mir den richtigen (schon gezahlen) Wert aus.

    Freu mich schon auf eine Antwort, konkrete Zahlen kann ich natürlich auch zur Verfügung stellen.

    #2
    Warum willst du eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn dein Lohnsteuerabzug passt und keine Werbungskosten über 1.000,00 €

    erklärt werden können ? Ohne nähere Angaben zu den Einträgen auf deiner Lohnsteuerbescheinigung ist es schwierig, herauszufinden,

    warum eine Nachzahlung berechnet wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.

      Ich mach die Erklärung weil ich um die 500 Euro außergewöhnliche Belastungen habe und da hoffe was zurückzubekommen.

      Lohnsteuerbescheinigung häng ich an. Felder 35-39 sind auch leer, haben nur nicht mehr draufgepasst.
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        #4
        Ich mach die Erklärung weil ich um die 500 Euro außergewöhnliche Belastungen habe und da hoffe was zurückzubekommen.
        Deine zumutbare Eigenbelastung liegt bei rund 700 €, da kommst du nicht hin.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Brutto 15k, Mindestvorsorgepauschale 12% sind 1800. Tatsächlich KV, PV, ALV 1575. Also sind etwa 230€ nachzuversteuern.

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            #6
            ... und damit Pflicht zur Erklärungsabgabe bis zum 02.08.2021 und damit gerade keine "freiwillige" Erklärungsabgabe !
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Vielen vielen Dank schonmal für die Antworten.

              Das erklärt dann natürlich die Nachzahlung.

              Ist wahrscheinlich ne dumme Frage, aber ich frag lieber mal:
              Muss man sich da selbst informieren, wann man eine Einkommenssteuererklärung machen muss oder gäbe es da irgendwo einen Hinweis?

              Und zu der Rechnung der Mindestvorsorgepauschale von multi: wieso ist da der Beitrag zur Rv nicht inbegriffen?

              Grüße

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                #8
                Ja, man muss selbst wissen, ob man zur Abgabe verpflichtet ist. Wenn das FA es merkt, wird es zwar irgendwann an die Abgabe erinnern. Der Spielraum für die FÄ, vom Verspätungszuschlag von mindestens 25€ je angefangenem Monat abzusehen, wird immer geringer, insofern ist dieser Erinnerungsservice nicht billig.

                Beiträge zur Rentenversicherung werden steuerlich anders behandelt als die restlichen Beiträge zur Sozialversicherung.

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                  #9
                  Und zu der Rechnung der Mindestvorsorgepauschale von multi: wieso ist da der Beitrag zur Rv nicht inbegriffen?
                  Für die Rentenversicherung gelten andere Rechenvorschriften. Die Mindestvorsorgepauschale von 12%, höchstens 1.900 € bzw.

                  höchstens 3.000,00 € bei Steuerklasse 3 deckt nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wie viel beim Lohnsteuerabzug

                  berücksichtigt wurde, wird unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Diesen Betrag muss der Steuerpflichtige mit

                  seinen tatsächlichen Aufwendungen vergleichen und kann so erkennen, ob er eine Einkommensteuererklärung abgeben muss oder nicht.

                  So jedenfalls die Theorie !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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