Hallo,
seit 2016 und bis einschließlich Februar 2020 habe ich in Deutschland als festgestelter Softwareentwickler gearbeitet.
Meine Staatsangehörigkeit ist Ukrainisch, wärend meine Arbeitstätigkeit in Deutschland war ich EU Blau Karte Inhaber.
Seit März 2020 habe ich Deutschland verlassen und zurück nach Ukraine umgezogen (ich habe bei Einwohnermeldeamt aus Deutschland abgemeldet, es besteht kein Wohnsitz mehr in Deutschland, kein Girokonto).
Ab October 2020 bin ich Freiberufler in Ukraine.
Für Jahre 2016 bis 2019 habe ich in meine Steuererklärung nur "Hauptvordruck", "Anlage N" und "Anlage Vorsorgeaufwand" ausgefüllt.
Aber für 2020 soweit ich weiß, muss ich auch irgendwie meine Einkünfte als Freiberufler in Ukraine erklären, welche dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden (zur Ermittlung des Steuersatzes).
Meine Fragen wären nun folgende:
- Muss ich "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)" oder "Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C)" für 2020 starten?
- In welche Anlage und im welche Zeile muss ich meine Einkünfte als Freiberufler in Ukraine erklären?
- Welche Währungskurse muss ich benutzen um meine Einkünfte von ukrainische Währung (UAH) nach EUR konvertieren, falls notwendig?
- Muss ich irgendwo in elster auch die Einkommensteuern, die ich von meine Freiberufliche Tätigkeit in Ukraine bezahlt habe, einschreiben?
- Was muss ich in "Hauptvordruck" Zeile 11 - 15 einschreiben?
Sind Zielen 11 und 12 für meine letzte Addresse in Deutschland (nicht mehr gültig) oder meine derzeitige Addresse in Ukraine?
Leider sagt mir elster das "Staat (falls Wohnsitz im Ausland)" = "Ukraine" und meine "Postleitzahl (Ausland)" = "02000" (Ziele 14, 15) falsch sind.
Auch darf mir elster nicht die Ziele 13 "Postleitzahl (Inland), Wohnort" leer bleiben.
Was kann man tun in diesem Fall?
Über Hilfe wäre ich dankbar.
seit 2016 und bis einschließlich Februar 2020 habe ich in Deutschland als festgestelter Softwareentwickler gearbeitet.
Meine Staatsangehörigkeit ist Ukrainisch, wärend meine Arbeitstätigkeit in Deutschland war ich EU Blau Karte Inhaber.
Seit März 2020 habe ich Deutschland verlassen und zurück nach Ukraine umgezogen (ich habe bei Einwohnermeldeamt aus Deutschland abgemeldet, es besteht kein Wohnsitz mehr in Deutschland, kein Girokonto).
Ab October 2020 bin ich Freiberufler in Ukraine.
Für Jahre 2016 bis 2019 habe ich in meine Steuererklärung nur "Hauptvordruck", "Anlage N" und "Anlage Vorsorgeaufwand" ausgefüllt.
Aber für 2020 soweit ich weiß, muss ich auch irgendwie meine Einkünfte als Freiberufler in Ukraine erklären, welche dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden (zur Ermittlung des Steuersatzes).
Meine Fragen wären nun folgende:
- Muss ich "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)" oder "Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C)" für 2020 starten?
- In welche Anlage und im welche Zeile muss ich meine Einkünfte als Freiberufler in Ukraine erklären?
- Welche Währungskurse muss ich benutzen um meine Einkünfte von ukrainische Währung (UAH) nach EUR konvertieren, falls notwendig?
- Muss ich irgendwo in elster auch die Einkommensteuern, die ich von meine Freiberufliche Tätigkeit in Ukraine bezahlt habe, einschreiben?
- Was muss ich in "Hauptvordruck" Zeile 11 - 15 einschreiben?
Sind Zielen 11 und 12 für meine letzte Addresse in Deutschland (nicht mehr gültig) oder meine derzeitige Addresse in Ukraine?
Leider sagt mir elster das "Staat (falls Wohnsitz im Ausland)" = "Ukraine" und meine "Postleitzahl (Ausland)" = "02000" (Ziele 14, 15) falsch sind.
Auch darf mir elster nicht die Ziele 13 "Postleitzahl (Inland), Wohnort" leer bleiben.
Was kann man tun in diesem Fall?
Über Hilfe wäre ich dankbar.
Kommentar