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Einkommensteuererklärung: Freiberufler im nicht-EU Ausland

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    Einkommensteuererklärung: Freiberufler im nicht-EU Ausland

    Hallo,

    seit 2016 und bis einschließlich Februar 2020 habe ich in Deutschland als festgestelter Softwareentwickler gearbeitet.
    Meine Staatsangehörigkeit ist Ukrainisch, wärend meine Arbeitstätigkeit in Deutschland war ich EU Blau Karte Inhaber.
    Seit März 2020 habe ich Deutschland verlassen und zurück nach Ukraine umgezogen (ich habe bei Einwohnermeldeamt aus Deutschland abgemeldet, es besteht kein Wohnsitz mehr in Deutschland, kein Girokonto).
    Ab October 2020 bin ich Freiberufler in Ukraine.

    Für Jahre 2016 bis 2019 habe ich in meine Steuererklärung nur "Hauptvordruck", "Anlage N" und "Anlage Vorsorgeaufwand" ausgefüllt.
    Aber für 2020 soweit ich weiß, muss ich auch irgendwie meine Einkünfte als Freiberufler in Ukraine erklären, welche dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden (zur Ermittlung des Steuersatzes).

    Meine Fragen wären nun folgende:
    - Muss ich "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)" oder "Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C)" für 2020 starten?
    - In welche Anlage und im welche Zeile muss ich meine Einkünfte als Freiberufler in Ukraine erklären?
    - Welche Währungskurse muss ich benutzen um meine Einkünfte von ukrainische Währung (UAH) nach EUR konvertieren, falls notwendig?
    - Muss ich irgendwo in elster auch die Einkommensteuern, die ich von meine Freiberufliche Tätigkeit in Ukraine bezahlt habe, einschreiben?
    - Was muss ich in "Hauptvordruck" Zeile 11 - 15 einschreiben?
    Sind Zielen 11 und 12 für meine letzte Addresse in Deutschland (nicht mehr gültig) oder meine derzeitige Addresse in Ukraine?
    Leider sagt mir elster das "Staat (falls Wohnsitz im Ausland)" = "Ukraine" und meine "Postleitzahl (Ausland)" = "02000" (Ziele 14, 15) falsch sind.
    Auch darf mir elster nicht die Ziele 13 "Postleitzahl (Inland), Wohnort" leer bleiben.
    Was kann man tun in diesem Fall?

    Über Hilfe wäre ich dankbar.

    #2
    Muss ich "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)" oder "Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C)" für 2020 starten?
    Für das Jahr des Wegzugs ist eine Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) einzureichen.

    - In welche Anlage und im welche Zeile muss ich meine Einkünfte als Freiberufler in Ukraine erklären?
    In der Anlage WA-ESt und dort in der Zeile 6. Es sind die Einkünfte anzugeben, bei Selbstständigen ist das der Gewinn.

    Die in der Ukraine bezahlte Einkommensteuer muss nicht angegeben werden.

    Den Rest muss ich mir erst näher ansehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, Charlie24!

      Im Anlage WA-ESt gibt es "Wohnsitz im Ausland im Kalenderjahr 2020 (abweichend von den Zeilen 11 bis 26 des Hauptvordrucks)".
      Dort kann ich meine Addresse in Ukraine einschreiben. Das heist, wahrscheinlich, dass Hauptvordruck Zeile 11 - 15 sind für meine vorherige deutsche Addresse.

      Noch bestehende Fragen:
      - Welche Währungskurse muss ich benutzen um meine Einkünfte von ukrainische Währung (UAH) nach EUR konvertieren für Ziele 6 in "Anlage WA-ESt"?
      - Gehört Ukraine zu eine "niedrig besteuernde Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG"?

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        #4
        Was muss ich in "Hauptvordruck" Zeile 11 - 15 einschreiben?
        Du musst deine aktuelle Adresse in der Ukraine angeben. Das Feld für Postleitzahl (Inland) muss leer bleiben, die Postleitzahl darf nur

        im Feld Postleitzahl (Ausland) eingetragen werden.

        Dort kann ich meine Addresse in Ukraine einschreiben. Das heist, wahrscheinlich, dass Hauptvordruck Zeile 11 - 15 sind für meine vorherige deutsche Addresse.
        Nein, siehe meine Antwort oben !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Für die Ukraine habe ich bisher keine amtlichen mittleren Umrechnungskurse für 2020 gefunden.

          Du musst schon selbst auch ein wenig recherchieren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Du musst deine aktuelle Adresse in der Ukraine angeben. Das Feld für Postleitzahl (Inland) muss leer bleiben, die Postleitzahl darf nur im Feld Postleitzahl (Ausland) eingetragen werden.
            leider das geht für mich nicht: elster sagt das meine ukrainische Addresse falsch ist (sogar Zielen 14 und 15):

            https://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==1.png

            2.png

            Danke trotzdem für deine Hilfe!

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              #7
              Das Feld Straße in Zeile 11 musst du natürlich ausfüllen !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Das Feld Straße in Zeile 11 musst du natürlich ausfüllen !
                Es ist egal ob fülle ich etwas dort oder nein, die Eingabe ist immer falsch:
                1.png

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                  #9
                  Den Wohnort im rechten Feld der Zeile 13 musst du natürlich ebenfalls eintragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Mit der Tabelle für 30 Monate unten kannst du einen mittleren Wechselkurs für 2020 bilden, eine amtliche Tabelle habe ich nicht gefunden:

                    https://wechselkurse-euro.de/kurse/UAH-hrywnja-ukraine/
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Mit der Tabelle für 30 Monate unten kannst du einen mittleren Wechselkurs für 2020 bilden, eine amtliche Tabelle habe ich nicht gefunden:

                      https://wechselkurse-euro.de/kurse/UAH-hrywnja-ukraine/
                      danke!

                      Den Wohnort im rechten Feld der Zeile 13 musst du natürlich ebenfalls eintragen.
                      das war meines Fehler, danke. Ich habe gedacht dass Wohnort in der Zeile 13 auch Inland Wohnort sowie Postleitzahl ist. Mit Wohnort in Ukraine ist meine ukrainische Addresse akzeptiert. Es gibt aber leider andere Probleme:

                      1.png

                      Ich verstehe nicht warum ist es verboten Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form zu bekommen falls die Anschrift im Ausland ist. Diese elektronische Bescheidbekanntgabe habe ich eigentlich selbst vorher bei Finanzamt beantragt und im Hauptvordrück ausgewählt (ukrainische Papierpost ist nicht zuverlässig, email ist viel besser).

                      Zurzeit sieht es so aus dass ich Bescheidbekanntgabe in Papierform auswählen muss.
                      Hat jemand die Idee wie kann man in diesem Fall weitere Kommunikation mit Finanzamt elektronisch dürchführen?

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                        #12
                        Zurzeit sieht es so aus dass ich Bescheidbekanntgabe in Papierform auswählen muss.
                        Hat jemand die Idee wie kann man in diesem Fall weitere Kommunikation mit Finanzamt elektronisch dürchführen?
                        Die Bescheidbekanntgabe in Papierform hindert dich selbst nicht, Nachrichten oder Belege über Mein ELSTER zu schicken bzw. hochzuladen.

                        Für das Finanzamt bestehen wegen des Steuergeheimnisses Beschränkungen, was die elektronische Kommunikation mit dir angeht,
                        das gilt insbesondere für E-Mails.

                        Unabhängig von dem Papierbescheid werden dir die Bescheiddaten elektronisch in dein Konto bei Mein ELSTER übermittelt, so
                        dass du vom Inhalt des Bescheids in jedem Fall Kenntnis erlangst.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Die Bescheidbekanntgabe in Papierform hindert dich selbst nicht, Nachrichten oder Belege über Mein ELSTER zu schicken bzw. hochzuladen.

                          Für das Finanzamt bestehen wegen des Steuergeheimnisses Beschränkungen, was die elektronische Kommunikation mit dir angeht,
                          das gilt insbesondere für E-Mails.

                          Unabhängig von dem Papierbescheid werden dir die Bescheiddaten elektronisch in dein Konto bei Mein ELSTER übermittelt, so
                          dass du vom Inhalt des Bescheids in jedem Fall Kenntnis erlangst.
                          dann werde ich Papierform benutzen, vielen Dank!

                          Es bleibt nur eine Frage noch: gehört Ukraine zu eine "niedrig besteuernde Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG"?

                          Gemäß https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI7334141.html :

                          Eine niedrige Besteuerung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AStG liegt vor, wenn die Steuer in dem ausländischen Staat um mehr als ein Drittel niedriger ist als in Deutschland. Um dies zu ermitteln, wird ein abstrakter Tarifvergleich vorgenommen. Vergleichsmaßstab ist eine unverheiratete natürliche Person mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 77.000 EUR. Nach dem Grundtarif 2018 ergibt sich hierfür eine Einkommensteuer i. H. v. 23.718 EUR, was einem Durchschnittsteuersatz von 30,80 % entspricht. Eine niedrige Besteuerung liegt demnach vor, wenn in dem ausländischen Staat die Steuer für 77.000 EUR geringer ist als 15.812 EUR, was einem Durchschnittsteuersatz von 20,54 % entspricht.
                          Ich vermute dass Ukraine niedrig besteuernde Gebiet ist: zurzeit bezahle ich nur ~5% Steuern in Ukraine als Freiberufler (das gilt für brutto Einkommen bis ~200 000 EUR pro Jahr).. Festangestelte bezahlen aber mehr Steuern in Ukraine..

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                            #14
                            Kuck dir mal Absatz 1 von der verlinkten Vorschrift an. Dann wirst du sehen, dass diese für dich nicht gilt.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                              #15
                              Kuck dir mal Absatz 1 von der verlinkten Vorschrift an. Dann wirst du sehen, dass diese für dich nicht gilt.
                              leider habe ich nicht verstanden was genau meinst du. Meine Frage ist ob diese Antwort in meinem Fall richtig ist:

                              1.png

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