Steuererklärung Azubi

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  • aiidan
    Neuer Benutzer
    • 01.03.2021
    • 3

    #1

    Steuererklärung Azubi

    Guten Tag,

    ich bin derzeit Azubi im 1.Lehrjahr und wollte meine erste Steuererklärung abgeben.
    Da ich in der IT-Branche bin und durch die momentane Situation von der neuen Regelung zur Home-Office Pauschale profitiere dachte ich, dass sich eine Steuererklärung bestimmt lohnt.
    Nach allen Angaben kam dann allerdings eine berechnete Erstattung von 5,00€ heraus. Wie kann das sein? Was ist mit Fahrtkosten und der Home-Office pauschale?
    Einen Screenshot der Berechnung füge ich mal hinzu.

    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

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    Diese Galerie hat 2 Bilder
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Du kommst bei den Werbungskosten nur ganz knapp über 1.000,00 €, also wirken sich nur 96,00 € überhaupt steuerlich aus.

    Im Übrigen gilt, dass man nicht mehr Steuern erstattet bekommen kann, als man bezahlt hat. Wenn das nur 5,00 € waren,

    gibt es auch nur 5,00 € zurück. Dafür hättest du die Werbungskosten außerdem gar nicht erfassen müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Da hast Du's aber gut erwischt! Du bekommst Deine bezahlte Lohnsteuer vollständig raus! Was willst Du mehr?

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        Der Grundfreibetrag für 2020 beträgt 9.408 €, d.h. die Steuer ist so oder so null, sofern Dein zu versteuerndes Einkommen darunter liegt und da ist bei Dir ja noch viel Luft, bringt das jetzt gar nichts, ob das zu versteuernde Einkommen jetzt etwas höher oder niedriger liegt. Und wenn Du bisher 5 € Lohnsteuer nur gezahlt hast, kannst Du natürlich auch nicht mehr erstattet bekommen als Du bisher gezahlt hast.

        Werbungskosten werden nicht erstattet, sondern sie mindern nur das Einkommen. Und auf das Einkommen wird dein individueller Steuersatz (z.B. 20 %) angewandt, d.h. 1 € Werbungskosten bringen dann eine Steuerermäßigung von 0,20 € in dem Beispiel - wie gesagt, sofern Du überhaupt Steuern zahlen musst, was bei Dir aber nicht der Fall ist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4263

          #5
          Abgesehen davon, dass wie schon korrekt festgestellt, der Grundfreibetrag so weit unterschritten wird, dass man sich neben den Werbungskosten sogar die komplette Anlage Vorsorgeaufwand hätte sparen können, scheint sich deine Homeoffice-Pauschale hinter den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 145€ zu verstecken.

          Das ist aber falsch, denn die Homeoffice-Pauschale gibt es nur, wenn es eben gerade kein absetzbares häusliches Arbeitszimmer gibt. Es gibt im Formular für 2020 kein dediziertes Eingabefeld für die Homeofficepauschale. Daher wird sie unter den sonstigen Werbungskosten eingetragen.

          Kommentar

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