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Umzugspauschale in Anlage N eingeben

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    Umzugspauschale in Anlage N eingeben

    Hallo zusammen,

    ich bin während des Kalenderjahres 2020 zweimal berufsbedingt (BW-SH und SH-NI) umgezogen, allerdings ohne Umzugsunternehmen, sondern privat. Daher wollte ich nun die Umzugspauschale in der Anlage N auf S.14 - "Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)" eintragen. Hier gibt es jetzt allerdings nur die Zeile mit Freitextfeld für Fähr- und Flugkosten etc. sowie ein Dropdown-Menü für Sonstiges, darin zu finden: Inseratkosten, Telefonkosten, Porto, Kosten für Kopien von Zeugnissen, Schreibmaterialien sowie Reisekosten. Der Hilfetext für diese S.14 gibt allerdings an, dass auf dieser S.14 auch Kosten für berufsbedingte Umzüge angegeben werden können. Wo genau soll dies nun also eingetragen werden? Die genannten Möglichkeiten sind es m.E. nicht.
    Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    LG

    #2
    Hallo,

    weitere Werbungskosten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Du kannst die Vorbelegung einfach überschreiben,
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24,

        Dankeschön!
        Auf so etwas Naheliegendes bin ich gar nicht gekommen...

        Kommentar


          #5
          Das Dropdown-Menü bietet keine Option "Umzug"
          Wenn ich schreibe: Du kannst die Vorbelegung einfach überschreiben, warum machst du es dann nicht?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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