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Mehrere Arbeitgeber - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

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    Mehrere Arbeitgeber - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

    Guten Tag zusammen!

    Zur Lösung des folgendem Problems benötige ich Hilfe:

    In der Anlage N unter dem Punkt "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" habe ich die Möglichkeit meine Tätigkeitsstätten einzugeben.

    Im letzten Jahr lagen diese (meist immer für einen Tag, bei verschiedenen Arbeitgebern) im zweistelligen Bereich.

    Meine entsprechenden Eingaben wurden bei Elster Online alle angenommen.

    Bei meiner Steuerberechnung wurden allerdings nur meine ersten 6 Eingaben berücksichtigt.

    Was muß ich veranlassen, damit sämtliche meiner zur Arbeit gefahrenen Kilometer (also incl. der zu meinen Arbeitsstätten Nr. 7 bis Nr. XY) in meiner Steuerberechnung mit einbezogen werden?

    Für eine Antwort bedanke ich mich vorab!


    #2
    Hallo,

    hast du unzählige Mal den Ag gewechselt?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Hallo Figul!

      Ja, auch wenn das bei meinem Anliegein nichts zur Sache tut: In meinem Tätigkeitsfeld ist das so.

      Es geht hier um offizielle Tagesengagements, die "normal" versteuert wurden und bei denen es immer eine entsprechende Gehaltsabrechnung und Steuerbescheinigung gibt.

      Kommentar


        #4
        Da wirst du die Entfernungspauschale extern manuell rechnen müssen.

        Das Steuerberechnungsmodul von Mein ELSTER kann nur eine bestimmte Anzahl rechnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24!

          Herzlichen Dank für die freundliche Unterstützung!

          Viele Grüße

          Jo66

          Kommentar


            #6
            Jo66
            Die Frage von FIGUL zielt darauf ab, ob bei dir überhaupt die Entfernungspauschale zum tragen kommt oder nicht viel eher Reisekosten abzurechnen wären.
            Denn ein echter Arbeitgeberwechsel kommt im Regelfall eben nicht öfter als 3-4x im Jahr vor. Daher sind die Eingabe bzw. Berechnungsmöglichkeiten auch begrenzt.

            Die Frage komplett aufzudröseln ob Reisekosten oder Entfernungspauschale ist dann aber wieder reines Steuerrecht und kann/darf hier nicht beantwortet werden.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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