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Ertragsanteil Altersvorsorgevertrag

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    Ertragsanteil Altersvorsorgevertrag

    Hallo,
    ich bearbeite gerade die Steuererklärung eines Familienangehörigen. Es gibt eine betriebliche Altersvorsorge mit einem Ertragsanteil von 11%. Laut Berechnung in MeinElster berechnet er mir automatisch 24%. Gibt es eine Möglichkeit selber einen Ertragsanteil einzugeben, damit die Berechnung wenigstens stimmt?
    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Da bist Du hier aber im falschen Unterforum!

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      #3
      Es gibt eine betriebliche Altersvorsorge mit einem Ertragsanteil von 11%. Laut Berechnung in MeinElster berechnet er mir automatisch 24%.
      Dann wäre der Rentenbeginn falsch eingegeben oder du irrst dich beim Ertragsanteil. Um welche Zeilen der Anlage R-AV / bAV geht es? Wann beginnt die

      Versorgung und wie alt war der Steuerpflichtige bei Beginn?
      Zuletzt geändert von Charlie24; 01.03.2021, 22:02.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24,

        der Ertragsanteil laut Bescheid ist 11%. Ich denke eher ich habe dann falsche Angaben meines Familienangehörigen erhalten. Ich werde nochmal nachhaken wann der Rentenbeginn war. Es geht um Zeile 15 der Anlage R-AV/bAV.

        Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

        Kommentar


          #5
          Um auf nur 11% Ertragsanteil zu kommen, müsste der Angehörige bei Beginn der Altersversorgung 75 Jahre alt gewesen sein.

          Das ist ziemlich unwahrscheinlich !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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