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Im Veranlagungsjahr kein Einkommen

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    Im Veranlagungsjahr kein Einkommen

    Liebe Forumsmitglieder,

    wir haben im Veranlagungsjahr kein Einkommen und ich kann das leider nicht wirklich eintragen. Kann mir jemand weiterhelfen?

    Liebe Grüsse

    Anja

    #2
    AW: Im Veranlagungsjahr kein Einkommen

    Und warum willst du dann eine Steuererklärung abgeben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Im Veranlagungsjahr kein Einkommen

      Meine Tochter benötigt den Einkommensteuerbescheid für Ihr Studienstipendium.

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        #4
        AW: Im Veranlagungsjahr kein Einkommen

        Reicht als Nachweis denn nicht auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

        Das Finanzamt muss nämlich keinen Steuerbescheid erlassen, wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt wurden.

        Erklären lassen sich 0,00 Einkünfte zwar schon, sinnvoll erscheint es mir aber nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Im Veranlagungsjahr kein Einkommen

          Ok, Danke für den Hinweis. Wenn man die Steuererklärung doch abgibt, würde man dann einfachnur den Mantelbogen ausfüllen? 0 kann man ncht eingeben.

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            #6
            AW: Im Veranlagungsjahr kein Einkommen

            Man kann in Zeile 98 des Hauptvordrucks eintragen, warum man überhaupt eine Steuererklärung abgibt.

            Ich persönlich würde beim Finanzamt anrufen und abklären, ob das denn überhaupt Sinn macht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Im Veranlagungsjahr kein Einkommen

              Vielen Dank nochmals!

              Lieben Gruss Anja

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