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Wo trage ich als Selbständige meine Fahrtkosten ein?

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    Wo trage ich als Selbständige meine Fahrtkosten ein?

    Hallo,

    ich bin im Aussendienst selbständig (ich besuche Verbrauchermärkte und mache Bestellung etc). Um zu den einzelnen Märkten zu kommen, benutze ich einen PKW, der auf meinen Sohn zugelassen ist (dieser hat keinen Führerschein, braucht das Auto somit nicht und überlässt es mir für die Fahrten zu den einzelnen Märkten). Die KFZ-Versicherung läuft auf mich und wird auch von mir bezahlt. Wo muss ich jetzt im Formular die Fahrtkosten (km) eintragen (Benzin etc. wird von mir bezahlt) und kann ich auch die Versicherung eintragen?

    Vielen Dank schon einmal im voraus.

    #2
    In den entsprechenden Zeiten der EÜR.

    Ernsthaft
    Aus der Fragestellung ist nicht klar,
    wie umfangreich die Geschäftstätigkeit ist,
    welche konkreten Regelungen zutreffen
    von daher ist eine genaue Aussage nicht möglich.

    Kommentar


      #3
      Bei einem Fahrzeug, das nicht zum Betriebsvermögen gehört, sollten m. E. pauschal 30 Cent/km angesetzt werden, sonst nichts.

      Aber das ist Steuerrecht und nicht Gegenstand dieses Forums ! Steuerberatung machen wir hier nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
        In den entsprechenden Zeiten der EÜR.

        Ernsthaft
        Aus der Fragestellung ist nicht klar,
        wie umfangreich die Geschäftstätigkeit ist,
        welche konkreten Regelungen zutreffen
        von daher ist eine genaue Aussage nicht möglich.
        Eigentlich habe ich alles genau geschrieben. Was hat der Umfang der Tätigkeit mit den Fahrtkosten zu tun? Es gibt verschiedene Zeilen in der EÜR. Deshalb frage ich ja

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bei einem Fahrzeug, das nicht zum Betriebsvermögen gehört, sollten m. E. pauschal 30 Cent/km angesetzt werden, sonst nichts.

          Aber das ist Steuerrecht und nicht Gegenstand dieses Forums ! Steuerberatung machen wir hier nicht.
          Die 30 Cent gelten aber n ur für die Fahrt von Wohnung zur ersten Betriebsstätte. Ich fahre aber verschiedene Märkte an. Ich will ja nur wissen, in welcher Zeile ich was eintragen muss. Das hat meines Erachtens nichts mit Steuerberatung zu tun.

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            #6
            Du willst aber letztlich wissen, ob das Reisekosten sind oder nicht. Und dazu wollen und werden und dürfen wir hier keine Aussage machen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Du willst aber letztlich wissen, ob das Reisekosten sind oder nicht. Und dazu wollen und werden und dürfen wir hier keine Aussage machen.
              Nein das will ich nicht wissen. Ich will lediglich wissen, in welche Spalte ich Fahrtkosten eintragen muss, für ein Fahrzeug, was nicht mir gehört, was ich aber benutze.

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                #8
                Nein das will ich nicht wissen. Ich will lediglich wissen, in welche Spalte ich Fahrtkosten eintragen muss, für ein Fahrzeug, was nicht mir gehört,
                Eine EÜR hat in erster Linie Zeilen, die sowohl nummeriert wie beschriftet sind. Zu vielen Zeilen existiert eine Anleitung (Hilfe).

                Es gibt die Zeile 84 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage) und es gibt

                die Zeilen 82 und 83, die ebenfalls Überschriften haben, aus denen ersichtlich ist, wo etwas reinkommt. In der Hilfe zu Zeile 84 steht:

                Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro je km oder mit den anteiligen tatsächlich
                entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der
                Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.

                Da du nur einen Teil der Kosten trägst, dürftest du mit der Pauschale am besten fahren. Alternativ kannst du mit deinem Sohn eine Nutzungsvereinbarung
                abschließen und ihm die KFZ-Kosten anteilig tatsächlich ersetzen. Das wären dann Fremdfahrzeugkosten (Zeile 83).

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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