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Aussergewöhnliche Belastungen

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    Aussergewöhnliche Belastungen

    Ich bekomme ständig folgende Fehlermeldung
    Für die in den anderen aussergewöhnlichen Belastungen enthaltenen Arbeitskosten für Handwerkerleistungen wurde für den nicht abziehbaren Anteil die Steuerermässigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragt, es wurden jedoch keine anderen aussergewöhnlichen Belastungen erklärt,,,,

    Was mache ich falsch ?.. es gibt keine weiteren aussergewöhnlichen Belastungen...habe lediglich die Behindertenpauschbeträge eingetragen

    #2
    Hallo,

    wo hast du Handwerkerleistungen eingetragen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen dürfen nur dann in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen erklärt werden,

      wenn dort Kosten für die Pflege in einer Einrichtung geltend gemacht wurden. Ansonsten gehören diese Kosten in der Anlage

      Haushaltsnahe Aufwendungen erklärt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Schl. Beitrag anzeigen
        Was mache ich falsch ?.
        Handwerkerleistungen sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

        Kommentar

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